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Verkehrsunfall – Schmerzensgeldanspruch eines Tierhalters wegen Tötung eines Hundes

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OLG Köln – Az.: 16 U 93/10 – Urteil vom 16.03.2011

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19.8.2010 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 8 O 4833/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 388,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2009 zu zahlen sowie sie von außergerichtlich entstandenen Kosten der Rechtsanwälte N. H. und Kollegen, X. in Höhe von 83,54 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung der Klägerin und die weitergehende Berufung des Beklagten werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 12.275,99 € festgesetzt. Davon entfallen 11.500,00 € auf die Berufung der Klägerin und 775,99 € auf die Berufung des Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheit in Höhe von 110 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision der Klägerin wird zugelassen.
Gründe
I.

(Symbolfoto: Von Nehris/Shutterstock.com)

Die Klägerin verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall vom 24.10.2008 gegen 10.45 Uhr in X.. Die Klägerin spazierte mit einer 14 Monate alten Labradorhündin auf einem Feldweg. Die Hündin war nicht angeleint. Der Beklagte fuhr von der Q.straße mit einem Traktor mit Gülleanhänge auf den Feldweg. Die Hündin wurde von dem Gespann überrollt, wobei sie so schwere Verletzungen erlitt, dass sie von einem Tierarzt eingeschläfert wurde.

Die Klägerin verlangt mit ihrer Klage Schadensersatz in Höhe von 775,99 €, ein Schmerzensgeld, welches 10.000,00 € nicht unterschreiten sollte, Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich weiterer Schäden sowie Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Der Betrag von 775,99 € setzt sich zusammen aus 150,99 € Tierarztkosten, 600,00 € für die Anschaffung eines Labrador-Welpen und 25,00 € Auslagenpauschale. […]


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