Wenn der Vermieter unangekündigt vor der Tür steht – Muss ich ihn in die Wohnung lassen?
Es gibt durchaus Situationen im Alltag des Menschen, bei denen selbst ein rechtlich eindeutiges Vertragsverhältnis zwischen zwei Parteien zu einem Problem führen kann. Das Mietrecht ist hierfür ein regelrechtes Paradebeispiel. Obgleich doch das Verhältnis zwischen dem Vermieter als Eigentümer des Mietobjekts und dem Mieter als Nutzer des Mietobjekts sehr eindeutig geregelt ist, so kann es innerhalb dieses Mietvertragsverhältnisses zu problematischen Konstellationen kommen. Die klassische Situation für derartige Probleme ist die, bei welcher der Vermieter die Wohnung betreten möchte. Natürlich handelt es sich hierbei mitnichten um reine freundschaftliche Besuche, sondern vielmehr handelt der Vermieter aus einem ganz bestimmten Zweck heraus. Für den Vermieter stellt sich jedoch fast immer automatisch die Frage, wann genau ein Vermieter die Wohnung überhaupt betreten darf und welche Voraussetzungen für das Betreten der Wohnung durch den Vermieter gegeben sein müssen.
Der Gesetzgeber hat für den Vermieter grundsätzlich erst einmal ausdrücklich kein Besichtigungsrecht vorgesehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Vermieter die Wohnung eines Mieters überhaupt nicht betreten darf. Für das Betreten der Wohnung durch den Mieter müssen jedoch ganz konkrete sowie auch wichtige Gründe vorliegen!
Symbolfoto: Von Maria Symchych/Shutterstock.com
Welche Gründe gelten als wichtig und konkret
Sicherlich kann gesagt werden, dass jeder Grund als wichtig und konkret angesehen werden kann. Da es sich hierbei jedoch zumeist um individuelle Sichtweisen handelt hat der Gesetzgeber im Hinblick auf die wichtigen und konkreten Gründe genaue Rahmenbedingungen festgelegt, welche einen Vermieter zum Betreten einer Wohnung berechtigen.
Beispiele hierfür sind:
die Präsentation der Wohnung für etwaige Nachmieter oder Kaufinteressenten
um Vorbereitungen für etwaige Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnehmen zu treffen
zwecks Erforschung der Ursache bei einem aufgetretenen Schaden
um drohende Schäden abzuwenden bzw. zu vermeiden, sofern hierfür konkrete Anhaltspunkte […]