Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Auffahrunfall nach Abbremsen ohne zwingenden Grund – Haftung

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

AG Wuppertal – Az.: 34 C 2/11 – Urteil vom 05.04.2011

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger € 457,97 (in Worten: Euro vierhundertsiebenundfünfzig 97/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2010 zu zahlen und den Kläger gegenüber Herrn Rechtsanwalt B, S.Straße 26, XXX W, in Höhe einer Honorarforderung von € 83,54 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite 2/3. Die übrigen Kosten tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht die vollstreckende Seite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer bundesdeutschen Bank oder Sparkasse erfolgen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, welcher sich am 27.10.2010 in W in der H.Straße ereignet hat.

Der Kläger ist der Eigentümer und Halter eines PKW Audi A6, amtliches Kennzeichen Y-YY 000. Die Beklagte zu 2 ist die Halterin des Omnibusses mit dem amtlichen Kennzeichen Y-ZZ 0000.

Zum Unfallzeitpunkt befuhr der Kläger mit seiner Ehefrau, der Zeugin A, als Beifahrerin die H.Straße. Im Bereich vor der Hausnummer 000 befindet sich eine rechts neben den Fahrbahnen liegende Bushaltestelle und im weiteren Verlauf eine Lichtzeichenanlage. Auf dieser Bushaltestelle stand mit nach links gesetztem Blinker abfahrbereit der vom Beklagten zu 1 gesteuerte Bus der Beklagten zu 2.

Der sich noch hinter dem Bus befindliche Kläger signalisierte dem vorfahrtberechtigten Bus, dass er diesen gesehen habe und auf seine Fahrbahn einfahren lassen werde. Der Beklagte zu 1 bestätigte dies durch Handzeichen und fuhr in die Fahrbahn hinein.

Dann hielt der Bus wieder an, als er schon weitgehend in die Fahrspur eingefahren war. Durch das Bremsmanöver stürzte der im Bus befindliche Fahrausweisprüfer, weil er mit dem Kopf gegen eine Haltestange gestoßen war, eine Platzwunde erlitt und kurzfristig bewusstlos war. Es kam außerdem zur Kollision zwischen dem PKW und dem Bus. Die Anstoßstelle befindet sich am PKW vorne rechts und am Bus hinten an der Seite links, ungefähr eine halbe PKW-Länge vor dem Busende.

Zur Instandsetzung der Schäden am PKW ist ein Reparaturaufwand von (netto) € 1.3[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv