Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Nebenstrafrecht: Strafrechtliche Nebengesetze

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Wer als Mensch mit dem Gesetz in Konflikt gerät, der wird zumeist mit dem Strafgesetzbuch konfrontiert. Hierbei ist es vollkommen unerheblich, ob der zunächst verdächtigen Person ein Verbrechen oder ein Vergehen zur Last gelegt wird. Strafvorschriften sind jedoch nicht nur in dem Strafgesetzbuch (Kurzform StGB) enthalten, es gibt in vielen weiteren Gesetzen entsprechende Strafvorschriften. Zumeist sind diese Strafvorschriften mittels eines gesonderten Abschnitts in dem jeweiligen Gesetz verankert. Juristisch betrachtet wird hierbei von dem sogenannten Nebenstrafrecht gesprochen, obgleich dieser Begriff an sich die ganze Angelegenheit nicht passend beschreibt. Straftaten wie Verbrechen oder auch Vergehen werden juristisch niemals „nebensächlich“ betrachtet. Vielmehr bezieht sich der Begriff „Nebenstrafrecht“ auf einen gänzlich anderen Aspekt des Strafrechts.

In dem Nebenstrafrecht bzw. den strafrechtlichen Nebengesetzen werden sämtliche Straftatbestände bezeichnet, welche sich nicht in dem Strafgesetzbuch wiederfinden!

Symbolfoto: Von Zolnierek/Shutterstock.com
Welchen Sinn erfüllt das Nebenstrafrecht überhaupt?
Um den Sinn des Nebenstrafrechts erfassen zu können ist es zunächst erst einmal erforderlich, einen ausführlichen Blick auf das StGB und seine Historie zu werfen. Das StGB, so wie wir es heute in Deutschland kennen, wurde bereits in dem Jahr 1871 – also vor über 150 Jahren – ins Leben gerufen. Dieser Umstand impliziert natürlich, dass seinerzeit ein ganz anderer Zeitgeist in der juristischen sowie auch gesellschaftlichen Zeit herrschte und dass dementsprechend überhaupt nicht alle Straftatbestände, die heutzutage als relevant angesehen werden, in dem StGB aufgeführt werden konnten. Der Wandel der Zeit hat auch vor dem Bereich der Rechtsmaterien nicht halt gemacht, sodass sich immer neue Rechtsmaterien entwickeln konnten. Diese Rechtsmaterien bringen natürlich auch neue und eigene Straftatbestände mit sich. Obgleich das heutige StGB mit der damaligen Urversion, bedingt durch weit über 200 Änderungen, nicht mehr viel gemeinsam hat, so ist es für das Strafgesetzbuch doch enorm schwer, mit dem Wandel der Zeit Schritt zu halten. Um jedoch ein vollständiges Chaos in der juristischen Welt zu verhindern und das Strafgesetzbuch […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv