VG Hamburg – Az.: 14 E 1428/20 – Beschluss vom 27.03.2020
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens nach einem Streitwert von 5.000 Euro.
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Untersagung des Betriebs einer Sport- und Freizeiteinrichtung im Wege der Allgemeinverfügung.
Die Antragstellerin betreibt in Hamburg einen Trampolinpark mit einer Gesamtfläche von etwa 5.000 Quadratmetern. Dort können Besucher nach Erwerb entsprechender Zeitkarten zum Preis von 14 Euro/Stunde unterschiedliche Freizeitsportangebote nutzen. Dies umfasst unter anderem eine Vielzahl von (Groß-)Trampolinen sowie mehrere Hindernisparcours, Kletterwände und Mannschaftssporträume. Diese Anlagen dienen auch als Trainingsmöglichkeiten für Sportler. Zudem werden verschiedene Sprungkurse und Veranstaltungen angeboten, die Räumlichkeiten können auch für private Gruppenveranstaltungen gebucht werden. Zur Anlage gehört außerdem ein Gastronomiebereich mit Lounge. Die Antragstellerin bittet ihre Kunden, mindestens fünfzehn bis zwanzig Minuten vor Beginn der gebuchten Zeit zu erscheinen, um eine Regeleinweisung durch das Trainingspersonal zu erhalten und sich umzuziehen. Umkleideräume, Spinde und Duschen sind vorhanden, Handtücher können gemietet werden.
Symbolfoto: Von Cryptographer/Shutterstock.comAm 13. März 2020 ergriff die Antragstellerin nach Angaben auf ihrem Instagram-Account Maßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie. Sie reduzierte die Anzahl der Kunden auf 100 Springer pro Stunde, führte erweiterte Reinigungsroutinen ein und wies auf vorhandene Informationen und Mittel zur Händedesinfektion sowie auf durchgeführte Mitarbeiterschulungen hin. Am Nachmittag des 15. März 2020 schrieb die Antragstellerin auf ihrer Facebook-Seite: „[…] Im Klartext würden wir eine Schließung sehr befürworten, wie auch bei unseren anderen Standorten. Auf der anderen Seite gibt es noch keine Anweisung vom Gesundheitsamt in Hamburg. […] Also unsere dringende Bitte an euch alle, wenn ihr nicht unbedingt zu uns kommen müsst, d[…]