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KG Berlin, Az: 3 Ws (B) 382/16 – 122 Ss 107/16, Beschluss vom 21.07.2016
Leitsatz
Kündigt der Betroffene 15 Minuten vor Terminbeginn eine Verspätung von bis zu 30 Minuten an, weil er 1,5 Kilometer vom Gerichtsgebäude entfernt in einem Taxi im Stau steht, so darf das Amtsgericht seinen Einspruch auch dann nicht nach § 74 Abs. 2 OWiG verwerfen, wenn es die weiteren Verfahrensbeteiligten eilig haben.
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 26. April 2016 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben, und die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Tiergarten zurückverwiesen.
Gründe
Das Amtsgericht Tiergarten hat den [...] Weiterlesen
“Hauptverhandlungstermin – Bei Verspätungsankündigung keine Einspruchsverwerfung”