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LG Hamburg, Az.: 302 S 48/15, Urteil vom 15.03.2016
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 16.10.2015, Az. 315b C 75/15, wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.031,18 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23.12.2014 sowie weitere 201,71 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 18.04.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits der 1. Instanz haben der Kläger 50 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 50 % zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits der 2. Instanz haben die Beklagten [...] Weiterlesen
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