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Oberlandesgericht Hamm
Az: 2 U 141/09
Urteil vom 16.11.2009
Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.06.2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt bleibt, an die …. Niederlassung Deutschland, Geschäftsbereich …. Bank, …-Straße, 34.873,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2008 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückübereignung des Fahrzeugs Citroen C 6 V6 HDI 205 Biturbo FAP Automatik EXCL, Fahrzeugident-Nr..
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Der Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der titulierten Beträge [...] Weiterlesen
“Rücktritt Fahrzeugkaufvertrag – Niveaugeber”