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Neues Gesetz gegen Abmahnmissbrauch – Das Ende von Abmahnwellen?

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Wird der Abmahnindustrie ein Riegel vorgeschoben?
Jahrelang haben die unterschiedlichen Verbände gegen die anhaltenden Abmahnwellen, welche teilweise nicht nachvollziehbar gewesen sind, einen erbitterten Kampf geführt. Die Abmahnwellen haben dazu geführt, dass es eine regelrechte Abmahngeschäftsindustrie unter Rechtsanwälten gegeben hat, die sich sogar als reine Abmahnanwälte spezialisiert hatten. Auf diese Entwicklung hat jetzt jedoch das Bundesministerium für Justiz reagiert und durch einen neuen Gesetzentwurf ein wirksames Instrument gegen den Abmahnmissbrauch geschaffen. Die Frage, die jedoch im Raum stehen bleibt, geht in die Richtung, ob damit der Abmahnindustrie wirksam einen Riegel vorgeschoben werden kann.

Mit dem 14. September 2020 hat der Bundestag das Gesetz gegen den Missbrauch von Abmahnungen beschlossen. Das Gesetz, welches den passenden Namen „Gesetz für die Stärkung eines fairen Wettbewerbs“ trägt, wurde somit in Kraft gesetzt. Der Abmahnindustrie, welche massenhafte Abmahnungen herausgeschickt hatte, wurde auf diese Weise seine Grundlage genommen!

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Welche Neuerungen gibt es?
Versuch der Eindämmung von Abmahnwellen – Symbolfoto: Von Alexander Limbach/Shutterstock.com

Abmahnungen waren in der Vergangenheit stets mit Kosten für denjenigen verbunden, welcher die Abmahnung hinnehmen musste. In der Regel handelte es sich dabei um Konkurrenten, welche aufgrund von Verstößen gegen Informations- oder auch Kennzeichnungspflichten durch eine andere Person abgemahnt wurde. Weitere Beispiele für Abmahnungsgründe waren auch Impressungsverstöße, nach denen von eifrigen Abmahnanwälten im Internet sogar regelrecht gesucht wurden. Auch die sogenannten DSGVO-Verstöße, die in der Regel von Unternehmen mit einem Mitarbeiterstab von weniger als 250 begangen wurden, führten nur zu häufig zu einer Abmahnung. Die wichtigste Neuerung des neuen Gesetzes ist dabei der Umstand, dass die abgemahnte Person oder das abgemahnte Unternehmen die Kosten nicht mehr zu tragen haben. Durch diese Neuerung soll der Effekt erzielt werden, dass sich eine Tätigkeit eines Rechtsanwalts auf diesem Sektor schlicht und ergreifend wirtschaftlich […]


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