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Sorgfaltspflichten eines Radfahrers beim Überholen von Reitern

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LG Frankenthal – Az.: 4 O 10/19 – Urteil vom 22.05.2020

In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatzes und Schmerzensgeldes aus Verkehrsunfall hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) durch die Richterin als Einzelrichterin am 05.06.2020 auf Grund des Sachstands vom 22.05.2020 ohne mündliche Verhandlung mit Zustimmung der Parteien gemäß § 128 Abs. 2 ZPO für Recht erkannt:

1. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 3.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %

Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.12.2018 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 936,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %

Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.12.2018 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 413,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %

Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 26.01.2019 zu zahlen.

4. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weiteren

materiellen Schäden zu 50 % und sämtliche weiteren nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50% zu ersetzen, die aus dem Unfall vom 02.07.2018 auf dem Fahrradweg neben der L 530 auf Höhe der Baumschule Schibel, Schwabengütle 1, 67435 Neustadt resultieren, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 44 % und die Beklagte 56 % zu tragen.

7. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Schadensersatz nach einem Unfall zwischen einem Liegefahrrad und einem Pferd.

Symbolfoto: Von vasilieffoto/Shutterstock.com

Der Kläger befuhr am 02.07.2018 gegen 14:20 Uhr mit seinem mit einer Fahne versehenen Trike (dreirädriges Liegefahrrad) den Fahrradweg neben der L 530 von Haßloch in Fahrt[…]


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