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Rechtsanwälte Kotz GbR

PKW-Stellplatz Mietvertrag – Zweckentfremdung / widerrechtliche Nutzung

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Im Zusammenhang mit einem Mietvertrag kann weitaus mehr vermietet werden als nur der bloße Wohnraum. Obgleich in der gängigen Praxis ein Stellplatz, sofern der Vermieter im Besitz der entsprechenden Fläche ist, zumeist in direkter Verbindung mit dem Wohnraummietvertrag an den Mieter vermietet wird, so gibt es dennoch auch anderweitige Fallsituationen. Wenn der Stellplatz für den PKW nicht als fester Bestandteil des vorhandenen Mietvertrages gilt, so wird diesbezüglich ein separater Mietvertrag als sogenannter PKW-Stellplatz Mietvertrag erforderlich. Für den Mieter bedeutet dies, dass im Zusammenhang mit der Nutzung sehr starke Einschränkungen verbunden sind.

Rein rechtlich betrachtet gibt es seitens des Gesetzgebers keinerlei vorgeschriebene Größe oder gar eine Abgrenzung bzw. Markierung für den Stellplatz. Wichtig ist lediglich, dass der Stellplatz, sofern er als ausdrücklich als PKW-Stellplatz von dem Vermieter an den Mieter vermietet wird, auch eine entsprechende Eignung hierfür aufweisen muss.

Die rechtliche Begrifflichkeit „Eignung als PKW-Stellplatz“ bezieht sich dabei auf die Möglichkeit des Mieters, auf der entsprechenden Fläche auch ein PKW abzustellen. Die Eignung hierfür ergibt sich in der Regel aus der Größe der Stellfläche. Sollte die Stellfläche diese zwingende Anforderung nicht erfüllen, so kann der Mieter einen Mangel an dem Mietobjekt gegenüber dem Vermieter geltend machen. Beseitigt der Vermieter diesen Mangel nicht, so ist der Mieter zu einer Mietminderung auf der Grundlage der Gebrauchsbeschränkung ausdrücklich berechtigt. Die erforderliche Mindestgröße für eine PKW-Stellfläche ergibt sich aus den jeweiligen bauordnungsrechtlichen Vorschriften der jeweiligen Bundesländer. Als Norm gilt hierbei eine Breite von 2,30 Metern bzw. 3,50 Metern für Nutzer mit einer Behinderung sowie einer Länge von 5 Metern. Sollte der PKW-Stellplatz zudem auch noch über eine Garage verfügen, so müssen zusätzlich zu diesen Maßen noch ein Mindestabstand von 10 cm an allen Seiten hinzugerechnet werden.

Symbolfoto: Von AlexandrinaZ/Shutterstock.com
Die mietrechtliche Nutzung des Stellplatzes
In ländlichen Umgebungen oder am Stadtrand gibt es in der gängigen Praxis kaum mietrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem PKW-Stell[…]


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