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Boots-Trailerkauf – Beschaffenheitsvereinbarung für Boottransport

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AG Brandenburg – Az.: 34 C 107/15 – Urteil vom 11.09.2020

1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 31.01.2017 wird in Ziffer I. in Höhe von 833,45 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 08.01.2016 und in Ziffer II. in Höhe von 147,56 Euro aufrechterhalten.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten, die durch ihr Versäumnis im Termin vom 31.01.2017 veranlasst sind, werden der Beklagten auferlegt. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 91 % und die Beklagte 9 % zu tragen.

4. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,00 Euro. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten im Kostenpunkt durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

5. Soweit das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 31.01.2017 aufrechterhalten wird, darf die Zwangsvollstreckung aus ihm nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,00 Euro fortgesetzt werden.
Beschluss
Der Streitwert des Rechtsstreits wird bis zum 18.07.2019 auf 4.283,46 Euro und seit dem 19.07.2019 auf insgesamt 9.622,76 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger macht hier Ansprüche auf Wandlung aus einem Kaufvertrag betreffend eines Bootstrailers sowie Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Montageauftrages geltend.

Der Kläger hat im Hafen der Beklagten ein gebrauchtes Holz-Boot von einer dritten Person – einem Herrn G… – gekauft.

Dieses Boot stand auf einem Boots-(Hafen-)-Trailer.

Symbolfoto: Von maradon 333/Shutterstock.com

Um das in N… erworbene Holz-Boot weg zu transportieren, erwarb der Kläger mit Kaufvertrag vom 08.06.2014 – Anlage K 1 (Blatt 6 der Akte) – einen neuen, jedoch noch nicht zugelassenen Tandem-Boots-Trailer des Herstellers VLEMMIX vom Typ SMT 2700/6 KB von der Beklagten, welcher bereits auf dem Grundstück der Beklagten stand. Der Kläger zahlte für diesen Bootstrailer an die Beklagte zunächst einen Betrag von 2.000,00 Euro an und kurze Zeit spät[…]


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