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Reisevertrag – Hotelkategorie als zugesicherte Eigenschaft

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AG Hamburg – Az.: 4 C 254/09 – Urteil vom 31.10.2011

Die Klage wird abgewiesen

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Von der Wiedergabe des Tatbestandes wird gemäß § 313a ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage ist unbegründet. Der geltend gemachte Zahlungsanspruch steht der Klägerin aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.

Ein Anspruch besteht nicht aus §§ 651d Abs. 1 S.1, 2, 638 Abs. 4 BGB. Zwar lag ein Reisevertrag zwischen den Parteien vor. Allerdings fehlte es jedenfalls an einer rechtzeitigen Mängelanzeige vor Ort durch die Klägerin, so dass es nicht darauf ankommt, ob die Mängel tatsächlich bestanden.

Symbolfoto: Von Boyloso/Shutterstock.com

Soweit die Klägerin behauptet, dass das Ersatzhotel eine Kategorie niedriger als das ursprünglich gebuchte Hotel gewesen sei, ist ein Reisemangel schon nicht schlüssig dargelegt worden. Die Hotelkategorie stellt als solche keine zugesicherte Eigenschaft dar. Denn die katalogmäßige Einstufung einer Unterkunft beruht letztlich auf subjektiven Erwägungen des einzelnen Veranstalters, die unabhängig vom objektiven Wert der Reise sein können AG Bad Homburg v.d.H., RRa 1998,61 m.w.N. und RRa 1999, 205f; AG Stuttgart RRa 1996, 90; AG Kleve RRa 1996, 10, 11; AG Hamburg RRa 1995, 102 und RRa 1998, 111ff; LG Frankfurt/M. NJW-RR 1994, 178; AG Essen NJW-RR 1991, 53; OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1528; Seyderhelm, Reiserecht, § 651 d Rdnr. 57; OLG Celle RRa 2005, 17ff. Dass die Beklagte die beiden Hotels mit einer unterschiedlichen Anzahl von Sternen in ihrem Katalog angeboten hatte, behauptet nicht einmal die Klägerin.

Soweit die Klägerin geltend macht, der Weg vom Ersatzhotel zum Strand habe 15 oder 20 Minuten zu Fuß gedauert, der vom ursprünglich gebuchten Hotel zum Strand nur 5 Minuten, ist dies von der Beklagten bestritten worden. Dem Vortrag der Klägerin lässt sich nicht einmal ansatzweise entnehmen, wie sie die Dauer der Fußwege ermittelt haben will. Zum einen gibt es unterschiedliche Wege, zum anderen kann man schneller oder langsamer gehen, die Zeit nur schätzen oder mit einer Uhr messen. Es kommt hinzu, dass jeder Vortrag dazu fehlt, dass reisevertraglich überhau[…]


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