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Googeln am Arbeitsplatz – Das müssen Arbeitnehmer wissen

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Privat Googeln auf dem Arbeits-PC: Was ist erlaubt und wo gibt es Probleme?
Die technische Überwachung eines Angestellten in einem Unternehmen ist heutzutage überhaupt kein Problem mehr und kann in den meisten Fällen sogar unbemerkt vollzogen werden. Sei es das Filmen von Mitarbeiten, das Ausspionieren der Angestellten durch Privatdetekteien oder auch die digitale Überwachung des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Verhalten des Arbeitnehmers im beruflich zur Verfügung gestellten Internet. Jeder Arbeitnehmer sollte sich stets vor Augen führen, dass die Telefonate oder auch das Surfen im Internet über den Arbeitscomputer bereits seit sehr langer Zeit nicht mehr als privat angesehen werden kann, da die moderne Technik eine Überwachung seitens des Arbeitgebers ohne viel Aufwand ermöglicht. Sei es der Internetverlauf oder die E-Mails – alle Aspekte im Zusammenhang mit der Internetnutzung können dementsprechend durch den direkten Vorgesetzten mühelos und vor allen Dingen auch unzensiert eingesehen werden. Dementsprechend sollten Arbeitnehmer die entsprechende Vorsicht walten lassen, wenn sie sich in der Arbeitszeit oder auch in den Pausen an den Arbeitscomputer setzen und dort im Internet surfen. Die Vorsicht sollte dabei bereits bei der Suche über die Suchmaschine Google beginnen, da unbedachtes Handeln sehr schnell die Karriere oder im schlimmeren Fall auch den Arbeitsplatz an sich bedroht.

Manche Suchanfragen bei Google und anderen Suchmaschinen sollten Sie sich am Arbeitsplatz besser verknreifen um keine Abmahnung zu riskieren – Symbolfoto: Von Thaspol Sangsee/Shutterstock.com
Darf der Arbeitscomputer überwacht werden?
Die gute Nachricht für den Arbeitnehmer lautet, dass es für die Überwachung der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich strenge Regularien gibt. Im Zusammenhang mit der Nutzung des Arbeitscomputers gibt es die Regelung, dass eine Überwachung dann nicht zulässig ist, wenn diese Nutzung in dem Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer als „erlaubt“ vereinbart wurde.

Wenn eine Erlaubnis durch den Arbeitsvertrag nicht erteilt wurde ist eine durchgängige Kontrolle des Arbeitscomputers seitens des Arbeitgebers sehr problematisch. Die maximal[…]


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