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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vorzeitiger Abbruch einer E-Bay-Auktion durch den Verkäufer bei Beschädigung

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AG Laufen – Az.: 2 C 918/11 – Urteil vom 28.02.2012

1. Die Klage wird a b g e w i e s e n.

2. Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klagepartei kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagtenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Herausgabe und Schadensersatz.

Der Beklagte bot über das Internetportal e-bay im Rahmen einer Auktion zu Art.-Nr. … eine Zugmaschine Hakotrac 4000 zulässiges Gesamtgewicht 1.500 kg, Nutzlast 525 kg, Leistung 23 kw, 2 Achsen Schaltgetriebe, Farbe grün, Kraftstoffart Benzin, Laderaumlänge 2570 cm, Laderaumhöhe 1910 cm, zwei Fahrgastplätze, Fahrerhauskabine, Allradanhängerkupplung sowie 2 Radgewichte und 2 Schneeketten sowie weitere Ersatzteile zum Verkauf an. Als Startpreis nannte er einen Preis von 1,– EUR. Das Angebot war ferner mit Bildern sowie mit einer Beschreibung wie folgt versehen:

Symbolfoto: Von Daniel Krason/Shutterstock.com

„Hakotrac 4000 zum Herrichten oder als Ersatzteilträger weitestgehend komplett. Folgende Teile fehlen: linkes Hinterrad (das auf dem Foto sichtbare Rad passt nicht, ist nur zur Transporterleichterung montiert) linker Außenspiegel. Folgende Teile sind defekt: Batterie, linkes Frontscheinwerferglas, die Scheiben sind teilweise etwas zerkratzt, einige Beulen (siehe Bilder) etwas Rost (siehe Bilder) die Bremsen vorne sind derzeit fest, können aber von uns zum Transport gängig gemacht werden. Der Motor dreht. Es werden zwei Radgewichte und zwei Schneeketten mitgeliefert, weiteres werden div. zusätzliche Ersatzteile mitgeliefert siehe Bild von Brücke. Fahrzeugbrief ist vorhanden, eine Besichtigung ist ausdrücklich erwünscht…..“

Am 09.05.2011 um 11.13 Uhr hat der Beklagte die Auktion vorzeitig beendet.

Die Klagepartei behauptet, dass der Kläger auf diesen Artikel am 08.05.2011 um 8.58 Uhr ein sog. Maximalgebot in Höhe von 55,55 EUR abgegeben habe, welches durch die vorzeitige Beendigung der Auktion durch die Beklagtenpartei gestrichen worden sei. Der Klä[…]


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