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Rechtsanwälte Kotz GbR

2. juristische Staatsprüfung – Pflichtstationsverlängerung wegen coronabedingten Einschränkungen

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VG Lüneburg – Az.: 6 B 80/20 – Beschluss vom 30.06.2020
Gründe
I.

Der Antragsteller begeht im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners, seine Ausbildungszeit als Referendar um drei Monate zu verlängern.

Der Antragsteller ist Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht Celle und befindet sich seit dem 1. November 2019 in der 4. Pflichtstation der Ausbildung.

Symbolfoto: Von Pixel-Shot/Shutterstock.com

Mit Schreiben vom 11. Juni 2020 beantragte er beim Antragsgegner die Verlängerung seiner Anwaltsstation und führte zur Begründung aus, seit dem Auftreten des Corona-Virus und den Auflagen der Kontaktbeschränkung sei seine Ausbildung in der Anwaltsstation unterbrochen worden. Weil einige Anwälte und Anwältinnen aus Urlauben in Risikogebieten zurückkehrten, seien die Büroräume bereits seit dem 16. März 2020 geschlossen. Die Kanzlei mit dem Schwerpunkt in der Medien- und Veranstaltungsbranche habe durch das Einbrechen der Branche zum Großteil die „Kurzarbeit Null“ eingeführt, was ihn ebenfalls betreffen. Dieses werde durch seinen ausbildenden Rechtsanwalt auch bescheinigt. Des Weiteren sei es auch nicht möglich gewesen, Kurse und Klausuren der Arbeitsgemeinschaften unter Anwesenheit wahrzunehmen. Auch die Anwesenheitskurse und Klausuren der Repetitoren hätten nicht abgehalten werden können. Auf die examensgetreue Simulation in den Anwesenheitsklausuren sei er angewiesen, weil eine Examensvorbereitung von Zuhause aufgrund diverser Handwerksarbeiten im Haus und einer seit Monaten bestehenden größeren Baustelle im Innenhof nicht machbar gewesen sei. Die Arbeitsplätze in den Bibliotheken seien immer noch gesperrt und würden erst seit dieser Woche wieder öffnen. Hinzu komme, dass die ihm schon zugesagte Ausbildungsstelle für die anschließende Wahlstation aufgrund der Einreisebeschränkungen weggefallen und eine Organisation einer neuen adäquaten Wahlstation schwierig sei.

Mit Schreiben vom 15. Juni 2020 teilte der Antragsgegner dem Antragsteller mit, er vermöge die für eine Verlängerung der 4. Pflichtstation erforderlichen[…]


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