KG Berlin – Az.: 17 WF 1028/20 – Beschluss vom 25.06.2020
Die Beschleunigungsbeschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 08.06.2020 – 89 F 19/20 – wird auf seine Kosten nach einem Beschwerdewert von 1.000,00 EUR zurückgewiesen.
Gründe
I.
Der Vater rügt, dass die bisherige Verfahrensdauer nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot gemäß § 155 Abs. 1 FamFG entspreche.
Die Eltern, deren Ehe mittlerweile geschieden ist, haben sich im November 2011 getrennt. Seit April 2012 haben die Eltern zahlreiche gerichtliche Verfahren über den Umgang des Vaters mit den Kindern und die elterliche Sorge geführt.
Symbolfoto: Von L Julia/Shutterstock.comDas Amtsgericht Schöneberg hat mit Beschluss vom 09.03.2017 (89 F 40/16) den Umgang des Vaters mit den Kindern bis zum 31.12.2018 ausgeschlossen. Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 07.12.2018 (13 UF 83/17) die dagegen gerichtete Beschwerde des Vaters zurückgewiesen und den Umgang weiter bis zum 31.12.2019 ausgeschlossen. Für die Zeit ab 01.01.2020 hat es den Umgang im Wesentlichen dahingehend geregelt, dass begleitete Umgänge stattfinden sollen, wenn der Träger der Umgangsbegleitung zuvor mindestens 4 Gespräche mit den Kindern und 8 Gespräche mit den Eltern geführt hat.
Mit Antrag vom 20.01.2020 zum Geschäftszeichen 89 F 40/16 hat der Vater ein Vermittlungsverfahren eingeleitet, damit die Festlegungen des Beschlusses des Kammergerichts schnell umgesetzt werden. Daraufhin hat das Amtsgericht mit Verfügung vom 23.01.2020 das hiesige Verfahren anlegen lassen und mit Verfügung vom 28.01.2020 einen Anhörungstermin für den 20.02.2020 anberaumt. Am 20.02.2020 hat das Amtsgericht die Eltern und das Jugendamt angehört. Das Vermittlungsverfahren ist gescheitert.
Das Amtsgericht hat daraufhin das Verfahren als Umgangsabänderungsverfahren fortgeführt. Der Vater begehrt Umgang ohne vorausgehende Elterngespräche. Die Mutter begehrt eine weitere Umgangsaussetzung. Mit Beschluss vom 21.02.2020 hat das Amtsgericht einen Verfahrensbeistand bestellt. Am 27.03.2020 ist der Bericht des Verfahrensbeistandes vom 24.03.2020 beim Amtsgericht eingegangen. Mit Verfügung vom 28.04.2020 hat die Abteilungsrichterin die Versendung des Berichts und di[…]