Härtefälle und Umwandlung eines Fahrverbots in eine Geldstrafe – Wann ist das möglich?
Wer als Autofahrer zu schnell unterwegs ist, der kann mit einer durchaus saftigen Strafe rechnen. Gerade nach der Verschärfung des Bußgeldkataloges für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden viele Autofahrer, die bei einem derartigen Verstoß mittels einer Personenkontrolle oder einer Geschwindigkeitsmessung erwischt wurden, nur noch einen einzigen Gedanken haben: Hoffentlich lässt der Ordnungshüter Gnade walten. Was viele Autofahrer überhaupt nicht wissen ist, dass der Gedanke an die Gnade im Hinblick auf das drohende Fahrverbot gar nicht so abwegig ist. Es gibt durchaus die Möglichkeit, ein Gnadengesuch zu stellen, welches das Fahrverbot in eine anderweitige Strafe umwandelt. Hierfür müssen jedoch gewisse Voraussetzungen gegeben sein.
Für die Autofahrer ist das Fahrverbot stets ein besonderer Schock, da die persönliche Mobilität durch diese Strafmaßnahme empfindlich eingeschränkt wird. Wenn jedoch der Autofahrer auch beruflich auf seinen Führerschein bzw. das Auto angewiesen ist, wird der Schock noch zusätzlich verstärkt, da plötzlich auch Existenzängste im Raum stehen.
Dementsprechend sind die meisten betroffenen Autofahrer zu diesem Zeitpunkt bereits an einen Punkt angelangt, an dem sie alles geben würden, damit der Führerschein in ihrem Besitz verbleibt bzw. auch zukünftig die Erlaubnis für das Führen eines Kraftfahrzeuges aufrecht erhalten bleibt. Die Frage ist nur, ob dies überhaupt möglich ist. Rechtlich gesehen kann ein Gericht durchaus von der Verhängung eines Fahrverbotes absehen, allerdings muss hierfür ein sogenannter Härtefall vorliegen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für einen Härtefall
Zunächst […]