Was Sie zum Nachbarrecht in Nordrhein Westfalen wissen sollten
Bereits Friedrich Schiller betonte in seinem Stück „Wilhelm Tell“ im vierten Akt dritte Szene überdeutlich, dass auch der frömmste Mensch nicht in Frieden bleiben könne, wenn dem bösen Nachbar dies nicht gefiele. Obgleich dieses Stück schon einige Jahrhunderte in die Jahre gekommen ist, so hat diese Weisheit auch in der heutigen modernen Zeit der eng besiedelten Wohngebiete noch immer ihre Gültigkeit. Die Beziehung zu dem Nachbarn kann über das Wohl oder die Wehe des alltäglichen Lebens entscheiden und insbesondere dort, wo Menschen nebeneinander ein Haus erworben oder gar gebaut haben, ist dieser Frieden wahrlich Gold wert. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist eines der Bundesländer mit der dichtesten Besiedelung, sodass gesetzliche Regelungen das Neben- und Miteinander regeln müssen. Das Nachbarschaftsrecht ist hierfür maßgeblich und jeder Haus- oder Wohnungsbesitzer sollte dieses Recht kennen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist die Grundlage des zivilisierten Zusammenlebens und doch versteht jeder Mensch etwas anderes unter dem Wort „Rücksichtnahme“. Da allein schon aus diesem Umstand heraus Streitigkeiten regelrecht vorprogrammiert sind ist das Nachbarschaftsrecht grundlegend wichtig, um den Frieden zu wahren.
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Ebenso wie in anderen Bundesländern auch gelten für Nordrhein-Westfalen sowohl die bundesgesetzlichen als auch die landesrechtlichen Regelungen als maßgebliche rechtliche Grundlage für die rechtliche Beziehung von Nachbarn untereinander.
Die wichtigsten bundesgesetzlichen Regelungen
Streit unter NAchbarn – Was regelt das Nachbarrecht in NRW? – Symbolfoto: Von Koldunova Anna/Shutterstock.com
Obgleich jeder Immobilienbesitzer mit eigenem Grundstück das Nachbarschaftsrecht kennen sollte, so gehört diese rechtliche Grundlage zu denjenigen Gesetzen, die zumeist im Bedarfsfall konsultiert wird. Solange das Verhältnis zwischen den Nachbarn gut ist, wird das Nachbarschaftsrecht in den seltensten Fällen gebraucht. Ist das Verhältnis jedoch distanziert oder schlimmer noch nicht gut, so kann das Nachbarschaftsrecht durchaus interessant werden. Auf bundeseinheitlicher Ebene sind insbesondere die §§ 903 bis 924 sowie 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuc[…]