Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fehlender Zweitschlüssel stellt Sachmangel dar

Ganzen Artikel lesen auf: Autorechtonline.de

Amtsgericht Brandenburg – Az.: 31 C 94/18 – Urteil vom 17.09.2019

In dem Rechtsstreit wegen Herausgabe und Zahlung, hat das Amtsgericht Brandenburg an der Havel durch den Richter am Amtsgericht Moch-Titze am 25.10.2019 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17.09.2019 für Recht erkannt:

Die Klage wird – soweit die Prozessparteien die Hauptsache nicht bereits übereinstimmend für erledigt erklärt haben – abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 68 % zu tragen. Die Beklagte hat von den Kosten des Rechtsstreits 32 % zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers im Kostenpunkt durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten im Kostenpunkt durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss
Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf bis zum 30.11.2018 auf 937,33 Euro und seit dem 01.12.2018 auf 636,82 Euro festgesetzt.
Tatbestand:
Symbolfoto: Von Chimpinski/Shutterstock.com

Mittels schriftlichen Kaufvertrag vom 27.02.2017 – Anlage K 1 (Blatt 5 der Akte) – verkaufte die Beklagte – als Inhaberin einer Firma, welche mit Kraftfahrzeugen handelt und insofern als Unternehmerin – an den Kläger als Verbraucher einen Pkw vom Typ Opel Insigna Sports Tourer zu einem Kaufpreis von 16.990,00 Euro brutto. In dieser schriftlichen Kaufvertragsurkunde wurde u.a. vereinbart:

„Die Sachmängelhaftung des Verkäufers wird auf ein Jahr beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

III. Sondervereinbarung

Fernbedienung für Standheizung wird nachgeliefert.

Der Käufer bestätigt den Em[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv