Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebsbedingte Kündigung – Sozialauswahl – Austauschbarkeit

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

LAG Frankfurt – Az.: 17 Sa 1374/11 – Urteil vom 11.06.2012

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Juli 2011, 5 Ca 8838/10, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und um Weiterbeschäftigung.

Die am A geborene, B und keinen Kindern unterhaltsverpflichtete Klägerin ist bei der Beklagten aufgrund Arbeitsvertrages vom 21. Juli 1992 (Bl. 7 f d.A.) und Nachtrages vom 19. Oktober 1993 (Bl. 9 d.A.) seit dem 01. August 1992 beschäftigt, zuletzt in C als Fracht-Senior-Assistentin in Teilzeit mit dem Arbeitszeitvolumen von 75% einer Vollzeitkraft und einer Vergütung in Höhe von 2.473,83 € brutto monatlich. Die Klägerin war seit Beginn ihrer Tätigkeit bei der Beklagten in der sog. Frachtabteilung beschäftigt. Die Beklagte beschäftigt mehr als 10 Arbeitnehmer, in ihrem Betrieb ist ein Betriebsrat gebildet.

Im Rahmen zwischen den Betriebspartnern vor der Einigungsstelle geführter Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen stellte die Einigungsstelle durch Spruch vom 23. April 2010 den hiermit in Bezug genommenen Sozialplan (Bl. 27 f d.A.) auf, der in der Präambel als Gegenstand eine Restrukturierung der Frachtorganisation der Beklagten nennt, wobei der gesamte Frachtverkauf künftig nicht mehr über Arbeitnehmer der Beklagten, sondern im Wege eines Handelsvertreterverhältnisses erfolge, die gesamte Frachtorganisation künftig nur noch aus dem Cargo Manager und vier Arbeitnehmern für den Bereich Verkaufsunterstützung/Verwaltung bestehe und die zukünftige Frachtorganisation in C angesiedelt werde.

Nachdem die Klägerin bereits seit 18. Juni 2010 von der Arbeitsleistung freigestellt war, hörte die Beklagte nach Ablauf des Sonderkündigungsschutzes der Klägerin als Wahlvorstand zur letzten Betriebsratswahl den Betriebsrat mit Schreiben vom 02. Dezember 2010 (Bl. 34 f d.A.) zu einer beabsichtigten ordentlichen betriebsbedingten Kündigung der Klägerin an. Der Betriebsrat widersprach mit Schreiben vom 09. Dezember 2010 (Bl. 11 d.A.).

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2010 (Bl. 10 d.A.), der Klägerin am 14. Dezember 2010 zugegangen, erklärte die Beklagte die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 2011.

Mit ihrer am 22. Dezember 2010 beim Arbeitsgericht eingegangenen und der Beklagten am 28. Januar 2011 zugestellten Klage hat sich die Klägerin gegen diese Kündigung gewandt. Sie hat Kündigungsgründe bestritten[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv