VG Augsburg – Az.: Au 2 K 11.891 – Urteil vom 02.08.2012
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der am … 1978 geborene Kläger, Vermessungsoberwart (Besoldungsgruppe A 4), steht als Beamter im Dienst des Beklagten und ist beim Vermessungsamt … beschäftigt.
Mit Dienstunfalluntersuchung vom 24. November 2009 beantragte der Kläger unter Beigabe des ärztlichen Befundberichts von Dr. med. …, Facharzt für Orthopädie und Handchirurgie, Leiter der Abteilung Handchirurgie, … -Clinic, …, vom 10. November 2009 die Anerkennung der Diagnose „S63.3 TFCC-Läsion Handgelenk rechts“ als Berufskrankheit. Die Berufserkrankung führte er auf ständig schwere Grab- und Stoßarbeiten mit schwerem Stoßeisen zur Aufdeckung von Netzpunkten sowie bei Grabungsarbeiten zurück. Mit Schreiben vom 16. Februar 2010 teilte er mit, er sei seit dem 3. September 2001 beim Vermessungsamt … beschäftigt, und zwar ausschließlich im Außendiensteinsatz. Abgesehen von Urlaub und Überzeiten, die im Winter von Januar bis Februar abgebaut würden, sei er täglich im Außendienst. Dabei seien schwere Grab- und Stoßarbeiten täglich zu verrichten. Seine Dienstzeiten seien montags bis donnerstags von 7.00 bis 17.15 Uhr und freitags von 7.00 bis 13.15 Uhr.
Mit Dienstunfalluntersuchung vom 15. April 2010 beantragte der Kläger unter Beigabe eines ärztlichen Attestes vom 15. April 2010 von Dr. med. C. …, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, …, aus denselben Gründen die Anerkennung der Diagnose „S63.3 TFCC-Läsion Handgelenk links“ als Berufskrankheit.
Ebenfalls unter dem 15. April 2010 beantragte der Kläger die Anerkennung der von Dr. med. …, Facharzt für Orthopädie, Chirotherapie, Sportmedizin, …, erstellten Diagnose „Lumbalgie, chronisches Lendenwirbel (LWS)-Syndrom; Iliosacralgelenk (ISG)- Arthralgie sowie Facettensyndrom“ als Berufskrankheit.
Unter dem 28. Juni 2010 teilte der Kläger mit, vor der Übernahme in den Staatsdienst beim Vermessungsamt … als Kraftfahrer bei der … AG beschäftigt gewesen zu sein. Beim Vermessungsamt eingestellt worden sei er im Jahr 2001 zunächst als Saisonarbeiter und ab 1. Januar 2005 als Beamter. Seine Beschwerden an der LWS hätten sich erstmalig im April 2007 und die an beiden Handgelenken am 21. Oktober 2009 bemerkbar gemacht. Das rechte Handgelenk sei am 13. November 2009 und das linke am 19. März 2010 in der … -Clinic, …, o[…]