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Testament Ungültigkeitsgründe oder wann ist ein Testament ungültig?

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Der vielberühmte letzte Wille eines Menschen, der in dessen Testament niedergeschrieben wurde, sollte im Grunde genommen unter allen nur erdenklichen Umständen von den Nachkommen bzw. Erbnehmern respektiert werden. Schließlich hat sich der Testator mit dem Aufsetzen der letztwilligen Verfügung ja auch etwas gedacht und möchte die Erbfolge eindeutig geregelt und seinen weltlichen Nachlass nach seinen Vorstellungen unter den Erbnehmern verteilt wissen, bevor die letzte Reise angetreten wird. Aus diesem Grund ist auch jedem Testator daran gelegen, ein rechtsgültiges Testament zu verfassen. Dies setzt allerdings voraus, dass dem Testator die sogenannten Ungültigkeitsgründe bekannt sind. Ungültigkeitsgründe bieten eine Angriffsfläche für eben diejenigen Nachkommen, die in dem Testament des Erblassers nicht oder nur in einem sehr geringen Umfang berücksichtigt wurden. Nicht selten enden derartige Fälle in einem Gerichtsverfahren, welches sich über Jahre hinwegziehen und für alle Nachkommen des Testators zu einer immensen Belastung werden können.

Im Grunde genommen gibt es lediglich sechs Ungültigkeitsgründe, auf deren Grundlage ein Testament angefochten werden oder für ungültig erklärt werden kann.

Symbolfoto: Von NotarYES /Shutterstock.com
Die Gründe für eine Unwirksamkeit eines Testaments
Dass ein Testament von dem Verfasser persönlich aufgesetzt werden muss, dürfte wohl jedem erwachsenen Menschen klar sein. Neben diesem Umstand gibt es jedoch noch weitere Kriterien, die ein Testament erfüllen muss.

Diese sind

geltende Formvorschriften müssen zwingend eingehalten werden
der Testator muss zum Zeitpunkt der Testamentsniederschrift die Testierfähigkeit besitzen
das Testament muss höchstpersönlich aufgesetzt worden sein
das Testament darf nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen
das Testament darf nicht sittenwidrig sein


Welche Formvorschriften müssen für das Testament eingehalten werden
Auf der Grundlage des § 2247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss das Testament auf jeden Fall eigenhändig in vollem Umfang von dem Testator aufgesetzt und am Ende[…]


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