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Kurzarbeit bei gekündigtem Arbeitsverhältnis?

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Es ist in der gängigen Praxis nicht unüblich, dass ein Unternehmer als Arbeitgeber die Zukunft nur sehr eingeschränkt „vorhersehen“ kann. Zwar steht und fällt die Umsatzgenerierung des Unternehmens ein Stück weit mit den vorhandenen Arbeitnehmern, doch muss sich von Zeit zu Zeit von dem einen oder anderen Arbeitnehmer getrennt werden. Die betriebsbedingte Kündigung ist hierfür das Mittel, welches sehr häufig zum Einsatz kommt. In der Regel sind hierfür wirtschaftliche Gründe die Ursache, doch steht das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht am Rande seiner wirtschaftlichen Existenz. Wenn es zu einer deutschlandweiten oder gar weltweiten Krise kommt, so wie es bei der Corona-Pandemie der Fall ist, erreicht das Unternehmen jedoch sehr schnell die Grenzen seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Bedingt durch den Umstand, dass weltweit derzeitig das öffentliche Leben und damit auch die Wirtschaft regelrecht still steht, müssen viele Unternehmen um ihre Existenz fürchten. Die Kurzarbeit ist herbei ein sehr probates und auch weit verbreitetes Mittel, um die wirtschaftlichen Belastungen des Unternehmens herunterzureduzieren. Eine Frage, die dabei im Raum steht, ist für Arbeitnehmer überaus interessant. Ist die Kurzarbeit nach einer erfolgten Kündigung überhaupt rechtmäßig, da die Kurzarbeit ja durchaus mit Einnahmeneinbußen für den Arbeitnehmer verbunden ist.

Die Kündigung an sich ist für viele Arbeitnehmer bereits ein Schock, der mit einer unsicheren finanziellen Zukunft verbunden ist. Wenn nunmehr noch die Kurzarbeit zu diesem Schock hinzukommt wissen die meisten Menschen nicht mehr, wie sie noch den Lebensunterhalt bestreiten sollen. Ein objektiver Blick auf die rechtliche Situation ist in solchen Fällen schlichtweg nicht mehr möglich, sodass eine anwaltliche Beratung sehr empfehlenswert ist.

Symbolfoto: Von zabanski /Shutterstock.com

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