Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kollision dreier Fahrradfahrer – Haftungsverteilung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG München – Az.: 10 U 2533/15 – Urteil vom 22.09.2017

1. Auf die Berufung der Kläger vom 15.07.2015 wird das Endurteil des LG München I vom 29.06.2015 (Az. 19 O 25151/15) abgeändert und insgesamt neugefasst wie folgt:

I.1 Die Ansprüche der Klägerin zu 2) auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus dem Verkehrsunfall vom 14.08.2011 gegen 14.10 Uhr in M. auf dem parallel zur BAB A 95 verlaufenden Radweg auf Höhe des Lichtmastes 13 und des BAB-Kilometers 3,0 sind, soweit geltend gemacht, dem Grunde nach gerechtfertigt, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

I.2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin zu 2) sämtliche weiteren materiellen Schäden zu 50 % und immaterielle Schäden unter Beachtung eines Mitverschuldens von 50 % zu ersetzen, die ihr auf Grund des Verkehrsunfalls vom 14.08.2011 gegen 14.10 Uhr in M. auf dem parallel zur BAB A 95 verlaufenden Radweg auf Höhe des Lichtmastes 13 und des BAB-Kilometers 3,0 noch entstehen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

I.3. Die weitergehende Feststellungsklage der Klägerin zu 2) wird abgewiesen.

II.1. Die Ansprüche des Klägers zu 1) auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus dem Verkehrsunfall vom 14.08.2011 gegen 14.10 Uhr auf dem parallel zur BAB A 95 verlaufenden Radweg auf Höhe des Lichtmastes 13 und des BAB-Kilometers 3,0 sind, soweit geltend gemacht, dem Grunde nach gerechtfertigt, die materiellen zu 50 % und die immateriellen unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Klägers zu 1) von 50 %, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

II.2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger zu 1) sämtliche weiteren materiellen Schäden zu 50 % und immaterielle Schäden unter Beachtung eines Mitverschuldens von 50 % zu ersetzen, die ihm auf Grund des Verkehrsunfalls vom 14.08.2011 gegen 14.10 Uhr in M. auf dem parallel zur BAB A 95 verlaufenden Radweg auf Höhe des Lichtmastes 13 noch entstehen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

II.3.Die weitergehende Feststellungsklage des Klägers zu 1) wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.

2. Zur Entscheidung über den Betrag wird der Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens an das Landgericht München I zurückv[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv