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Verkehrsunfall – Ersatzfähigkeit von Nachbesichtigungsgutachterkosten

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AG Salzwedel – Az.: 31 C 331/13 (IV) – Urteil vom 12.12.2013

1.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

a. an die Klägerin 342,72 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Mai 2013 zu zahlen.

b. an die Klägerin weitere vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 86,63 Euro zu zahlen.

c. an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 83,54 Euro seit dem 28. September 2013 und aus weiteren 3,09 Euro seit dem 22. Oktober 2013 zu zahlen.

2.) Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

3.) Die Kosten des Rechtsstreits werden von den Beklagten zu 9/10 als Gesamtschuldner getragen, im Übrigen von der Klägerin.

4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5.) Die Berufung wird nicht zugelassen.

Beschluss: Der Streitwert wird auf bis 500 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Symbolfoto: Von PaeGAG /Shutterstock.com

Die Klägerin parkte am 22. November 2012 gegen 17:15 Uhr mit ihrem PKW Citroën C4 mit dem amtlichen Kennzeichen ll-ll lll in einer Parklücke vor der … . Nachdem sie das Fahrzeug verlassen hatte, rollte das von dem Beklagten zu 1) gefahrene und bei der Beklagten zu 3) haftpflichtversicherte Fahrzeug Opel Vivaro mit dem amtlichen Kennzeichen nn-nn nnn des Beklagten zu 2) gegen das Fahrzeug der Klägerin.

Nachdem die Klägerin von dem Kfz-Sachverständigen EE ein Schadensgutachten hatte erstellen lassen, forderte sie die Beklagte zu 3) mit Schreiben vom 2. Januar 2013 auf, ihr Fahrzeug für eine Fahrzeuggegenüberstellung zur Verfügung zu stellen. Für die Klägerin erschien zu diesem Termin unter anderem der Gutachter EE, der ihr für diese Tätigkeit 330,82 Euro berechnete. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage K3 zur Klageschrift verwiesen. Die Klägerin ließ diesen Betrag und 10 Euro eigene Fahrtkosten anwaltlich unter dem 12. Februar 2013 anmahnen.

Die Klägerin machte Schadensersatz in Höhe von 2.674,12 Euro geltend, nämlich

Reparaturkosten: 1.463,97 Euro

Wertminderung: 200,00 Euro

Kostenpauschale: 25,00 Euro

Nutzungsausfall: 76,00 Euro

Fahrtkosten Mandant: 10,00 Euro

Kosten Sachverständiger: 507,30 Euro

Kosten Sachverständiger 2. Begutachtung: 330,82 Euro

Erm[…]


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