Als der Bundesgesundheitsminister Spahn eine Empfehlung herausgab, dass sämtliche Veranstaltungen mit einer Teilnahmerzahl von mehr als 1.000 Besuchern abgesagt werden sollten, war die Corona-Krise in Deutschland noch nicht so stark verbreitet. Dementsprechend folgte auf diese Empfehlung eine öffentliche emotionale Diskussion, da sich zu diesem Zeitpunkt noch kein Mensch das wahre Ausmaß der Pandemie vorstellen konnte. Es gab also dementsprechend auch sehr viel Skepsis für Spahn, allerdings fanden sich auch Mitstreiter im Hinblick auf seinen Vorschlag. Als erster Ministerpräsident überhaupt hat Armin Laschet in Nordrhein-Westfalen den Vorschlag von Spahn umgesetzt. Das viel berühmte Geisterspiel im Fußball-Rhein-Derby zwischen Borussia Mönchengladbach und dem 1. FC Köln wird wohl auf diese Weise in die Geschichte der Fußball-Bundesliga eingehen.
Bei diesem Spiel wurde den Zuschauern der Eintritt in das Stadion verwehrt. Was sich auf den ersten Blick als überaus ungewöhnlich darstellt, hat jedoch einen tieferen Sinn und überdies war diese Veranstaltung nur der Anfang einer ganzen Reihe von Veranstaltungen, die ohne Publikum stattfanden oder sogar gänzlich abgesagt wurden. Für den Ticketinhaber, der für die Veranstaltung immerhin ein Ticket erworben hat, geht diese Vorgehensweise naturgemäß mit einer ganzen Reihe von Fragen einher. Die wichtigste Frage dabei ist sicherlich, ob für die abgesagte Veranstaltung überhaupt ein Geldrückerstattungsanspruch besteht.
Symbolfoto: Von No-Mad /Shutterstock.comDie Absage von Veranstaltungen ist nur eine von vielen denkbaren Maßnahmen zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus. Auch regelrechte Sperrzonen, so wie sie in Italien derzeitig eingerichtet […]