OLG Koblenz – Az.: 5 U 640/13 – Urteil vom 12.03.2014
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 17.04.2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckendes Betrages stellt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I. Der Kläger ist als Haftpflichtversicherer für die Folgen eines Verkehrsunfalls vom 22.06.2002 einstandspflichtig. Bei diesem Unfall wurde Daniel B. als Insasse eines Pkw verletzt; er zog sich neben Prellungen linksseitig distal eine dislozierte Humerus-Mehrfachfraktur zu. Deshalb erbrachte der Kläger weitreichende Ersatzleistungen, derentwegen er die Beklagte insoweit in Regress nimmt, als Aufwendungen für die Zeit ab dem 1.10.2002 betroffen sind. Die Aufwendungen, deren Umfang im Einzelnen streitig ist, wurden namentlich zur Deckung der Kosten ärztlicher Behandlungen und von Umschulungsmaßnahmen sowie zum Ausgleich von Verdiensteinbußen getätigt. Der Kläger hat sie mit insgesamt 146.639,37 € beziffert und diesen Betrag gegenüber der Beklagten eingeklagt. Außerdem hat er die Feststellung einer weitergehenden Haftung begehrt.
Das Verlangen knüpft an einen durch den Unfall veranlassten operativen Eingriff an, dem sich Daniel B. am 27.06.2002 im Krankenhaus der Beklagten unterzog, wo er vier Tage zuvor aufgenommen worden war. Es kam zu einer Humerus-Reposition, indem zwei Cerclagen angelegt und ein Marknagel gesetzt wurden. Am 28.06.2002 hatte Daniel B. sensitive Ausfälle. Man diagnostizierte eine Radialisparese.
Nach anhaltenden krankengymnastischen Maßnahmen wurde am 25.02.2003 anderweit eine Revisionsoperation vorgenommen. Dabei sah man den Nervus radialis – im Gegensatz zu neurologischen Befunderhebungen vom Juli und August 2002 – vollständig durchtrennt.
Symbolfoto: Von Motortion Films/Shutterstock.comGemäß dem Vorbringen des Klägers wurde der Nerv im Zuge des Eingriffs vom 27.06.2002 verletzt. Die Verletzung, deren Folgen Daniel […]