Welche Strafen und BuÃgelder drohen bei VerstöÃen gegen das Kontaktverbot Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen, hat die Bundesregierung verschiedene MaÃnahmen für eine Kontaktsperre beschlossen. Die MaÃnahmen wurden am 22. März 2020 von den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin beraten. Sie traten am 23. März 2020 in Kraft. Der Geltungsbereich war zunächst für einen Zeitraum von zwei Wochen, also bis zum 5. April 2020 definiert. Eine Woche nach der Einführung der MaÃnahmen wurde am 30. März 2020 eine erste Bilanz gezogen. Da die Anzahl der Neuinfektionen nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau liegt, werden die MaÃnahmen voraussichtlich bis zum 20. April aufrechterhalten. Eine neue Bewertung der Einscheidungen erfolgt täglich. [toc] Bundesländer setzen die MaÃnahmen nicht einheitlich um Symbolfoto: (orig.) Von Alexander Kirch /Shutterstock.com In den Bundesländern gibt es verschiedene Regelungen zur Umsetzung der MaÃnahmen, die am 22. März beschlossen wurden. Hintergrund ist der Föderalismus. Jedes Bundesland kann individuell entscheiden, wie die Vorgaben gehandhabt werden sollen. Dies führt zu groÃ[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de AG Hannover, Az.: 432 C 7640/15 Urteil vom 17.10.2016 Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft über die Identität des Samenspenders zu erteilen, mit dessen Spendersamen um den 26.03.1994 die künstliche heterologe Insemination der Mutter der Klägerin, Frau …, erfolgt ist, und ihr dabei auch Einsicht in die diesbezüglichen (Behandlungs-)Unterlagen […]