Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Straf- und Bußgeldkatalog zur Umsetzung des Kontaktverbots in NRW

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Welche Strafen und Bußgelder drohen bei Verstößen gegen das Kontaktverbot Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen für eine Kontaktsperre beschlossen. Die Maßnahmen wurden am 22. März 2020 von den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin beraten. Sie traten am 23. März 2020 in Kraft. Der Geltungsbereich war zunächst für einen Zeitraum von zwei Wochen, also bis zum 5. April 2020 definiert. Eine Woche nach der Einführung der Maßnahmen wurde am 30. März 2020 eine erste Bilanz gezogen. Da die Anzahl der Neuinfektionen nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau liegt, werden die Maßnahmen voraussichtlich bis zum 20. April aufrechterhalten. Eine neue Bewertung der Einscheidungen erfolgt täglich. [toc] Bundesländer setzen die Maßnahmen nicht einheitlich um Symbolfoto: (orig.) Von Alexander Kirch /Shutterstock.com In den Bundesländern gibt es verschiedene Regelungen zur Umsetzung der Maßnahmen, die am 22. März beschlossen wurden. Hintergrund ist der Föderalismus. Jedes Bundesland kann individuell entscheiden, wie die Vorgaben gehandhabt werden sollen. Dies führt zu groÃ[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv