Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Sicherungsabrede in Bauvertrag – Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

OLG Frankfurt – Az.: 18 U 56/13 – Urteil vom 19.05.2014

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 18.10.2013 – 3 O 64/13 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 62.377,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.3.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 62.377,61 € festgesetzt.
Gründe
I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer Bürgschaft in Anspruch.

Die Klägerin hatte nach einer öffentlichen Ausschreibung der A … GmbH (nachfolgend: die Hauptschuldnerin) am 30.6.1999 den Auftrag erteilt, eine neue Flutlichtmastenanlage für das X-Stadion in … zu bauen. Die Hauptschuldnerin sollte vier Flutlichtmasten, die Beleuchtung sowie die Elektroanlagen liefern und montieren. Vertragsbestandteil waren neben der VOB/B die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB-VOB, Bl. 12 ff. d.A.) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB-VOB, Bl. 15 ff. d.A.) der Klägerin.

Unter der Überschrift „Sicherheitsleistung (§ 17)“ enthält Nr. 6 BVB-VOB u.a. folgende Regelungen:

„6.1 Als Sicherheit für die Vertragserfüllung nach Nr. 33.1 ZVB-VOB hat der AN eine Bürgschaft nach Vordruck B U in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme einschl. Nachträge zu stellen.

Leistet der AN die Sicherheit nicht innerhalb von 18 Werktagen nach Vertragsabschluß (Zugang des Auftragsschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung), ist der AG berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.

Nach Empfang der Schlußzahlung und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche kann der AN verlangen, daß die Bürgschaft in eine Gewährleistungsbürgschaft (siehe auch 6.2) in Höhe von 3,0 v.H. der Abrechnungssumme umgewandelt wird.

6.2 Als Sicherheit für die Gewährleistung nach Nr. 33.2 ZVB-VOB hat der AN eine Bürgschaft nach Vordruck B U in Höhe von 3,0 v.H. der Auftragssumme einschl. aller Nachträge zu stellen. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgebend.

Liegt die Bürgschaft nicht vor, wird der entsprechende Betrag nach Feststellung der Abrechnungssumme vom AG […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv