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Handelsvertretervertrag – Rückzahlungspflicht für „Fixumszahlungen“

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LG Osnabrück – Az.: 15 O 486/13 – Urteil vom 25.07.2014

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Forderung vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin macht gegen den Beklagten als Handelsvertreter einen Anspruch auf Rückzahlung von Fixumszahlungen in Höhe von 17.575,14 € geltend.

Symbolfoto: Von Pressmaster /Shutterstock.com

Die Klägerin ist als Maklerin mit der Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen befasst. Der Beklagte war bis zum 30.03.2012 ca. 15 Jahre als gebundener Versicherungsvertreter für die … Versicherungsgruppe tätig gewesen. Die Parteien haben unter dem 23.09.2011 einen Vertretervertrag geschlossen. Danach sollte der Beklagte ab dem 01.04.2012 mit einer Vergütung von 30,00 €/Einheit für die Klägerin als selbständiger Handelsvertreter tätig werden. Unter dem 23.09.20111 ist zwischen den Parteien außerdem eine Fixumsvereinbarung geschlossen worden. Danach erhielt der Beklagte anstelle laufender monatlich abzurechnender Provisionen und Provisionsvorschüsse ab dem 01.04.2012 für 36 Monate ein Fixum in Höhe von 6.000,00 €. Die Vereinbarung konnte unabhängig von dem Vertretervertrag von den Parteien jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Fixumsvereinbarung endete ohne Kündigung spätestens nach 60 Monaten. Falls bei einer dann vorzunehmenden Abrechnung swe Fixumszahlungen und der verdienten Provisionen ein Debetsaldo zu Lasten des Beklagten bestand, wurde dieser für weitere 24 Monate gestundet. Er wurde anschließend zu Lasten der Klägerin ausgebucht, wenn das Vertragsverhältnis mindestens 59 Monate ungekündigt bestanden hatte. Wenn der Beklagte das Vertragsverhältnis vorher gekündigt hatte, ohne dass ein Verhalten der Klägerin dazu begründeten Anlass gegeben hatte, war der Saldo dagegen sofort zum Ausgleich fällig. Voraussetzung für die Fixumszahlung war, dass mindestens 20 auswertbare Analysen und 20 Maklerverträge mit der dazugehörigen Beratungsdokumentation und einem Umfang von mindestens 3 Sachversicherungsverträgen ohne KFZ bei der Hauptverwaltung eingereicht […]


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