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Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter – Fahrerlaubnisentziehung

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AG Dortmund –  Az.: 729 Ds-060 Js 513/19 -349/19 – Urteil vom 21.01.2020

In der Strafsache wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr hat das Amtsgericht Dortmund aufgrund der Hauptverhandlung vom 21.01.2020 für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 35,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird verboten, vier Monate Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 316 Abs. I, Abs. II, 44 StGB.
Gründe:
Der Angeklagte ist Justizhelfer bei dem X-gericht Y.

Symbolfoto: Von Miljan Zivkovic/Shutterstock.com

Er ist weder strafrechtlich noch sonst verkehrsrechtlich bislang in Erscheinung getreten.

Am 08.09.2019 gegen 00:34 Uhr war der Angeklagte mit Freunden in der Dortmunder Innenstadt unterwegs. Man hatte an dem Abend zuvor gemeinsam gegessen und Alkohol getrunken. Der Angeklagte hatte Bier und „einige Kurze“ getrunken. Mit seinen Freunden befand er sich auf dem Weg zum Dortmunder „U“, dem Gelände der ehemaligen Union-Brauerei, wo der Angeklagte mit seinen Freunden eine Discothek aufsuchen wollte. Die Gruppe um den Angeklagten nahm den Weg durch die Innenstadt und zwar über den Westenhellweg, eine Fußgängerzone in Dortmund. Im dortigen Bereich – wie mittlerweile an vielen Stellen in Dortmund – waren trotz nur zulässiger Verkehrsflächenbenutzung durch Fußgänger sogenannte „E-Scooter“ der Firma „A“ zur Nutzung aufgestellt. Dabei findet die Nutzung statt durch vorherige Anmeldung per App mittels eines Smartphones. Der Angeklagte selbst hatte keine entsprechende App installiert. Einer der Personen aus der Gruppe um den Angeklagten jedoch hatte eine derartige App und schaltete mehrere Roller frei, mit denen der Angeklagte und die anderen dann „spaßeshalber“ durch die Fußgängerzone in Richtung „U“ fahren wollten. Zu dieser verkehrsarmen Zeit fand gleichzeitig eine Streifenfahrt der Polizei Dortmund auf dem Westenhellweg statt, bei der der Angeklagte ohne feststellbare Ausfallerscheinungen auf dem E-Scooter fahrend im Kreuzungsbereich Westenhellweg/Ecke Potga[…]


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