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Gesetzliche Unfallversicherung – Verletztenrente – MdE – anerkannter Knorpelschaden im Knie

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Bayerisches Landessozialgericht –  Az.: L 2 U 534/10 –  Urteil vom 17.09.2014

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist, ob dem Kläger aufgrund des Arbeitsunfalls vom 21. November 2006 eine Verletztenrente zu gewähren ist.

Der 1971 geborene Kläger war zum Unfallzeitpunkt als selbstständiger Malermeister tätig. Der Prozessbevollmächtigte teilt mit Schreiben vom 12. Dezember 2006 der Beklagten mit, dass der Versicherte am 21. November 2006 einen Unfall erlitten habe. Er sei auf einer Baustelle von einer Leiter auf ein am Boden liegendes Klebeband gestiegen und ausgerutscht. Dabei habe er sich den Fuß umgeknickt. Er habe sofort starke Schmerzen gehabt und nicht mehr in üblicher Art auftreten können. Auf Anraten des Hausarztes habe er (am 23. November 2006) das Krankenhaus A-Stadt aufgesucht. Es erfolgten operative Eingriffe am rechten Knie am 27. November und 1. Dezember 2006. Die Unfallanzeige des Klägers datiert vom 17. Januar 2007.

Symbolfoto: Von BlurryMe /Shutterstock.com

Der Durchgangsarzt Prof. Dr. H. diagnostizierte gemäß dem Durchgangsarztbericht vom 25. Januar 2007 eine Bursitis präpatellaris rechts (Knieschleimbeutelentzündung).

Der erstbehandelnde Hausarzt Dr. S. B. teilte am 5. März 2007 mit, dass der Kläger ihn am 21. November 2006 um 21.00 Uhr in Anspruch genommen habe. Er habe über akute Schmerzen im rechten Knie geklagt, die Beschwerden seien nach längerem Knien (wie schon des Öfteren) aufgetreten. Ein Unfallereignis sei nicht geschildert worden. Er habe ihn an den Chirurgen Dr. F. überwiesen. Dr. F. teilte der Beklagten auf Nachfrage am 26. Juli 2007 mit, dass er den Kläger am 22. November 2006 untersucht habe. Er habe keinen erkennbaren Hautschaden feststellen können, die Laboruntersuchungen hätten eine starke Vermehrung der weißen Blutkörperchen ergeben und er habe den Befund einer akuten Schleimbeutelentzündung am rechten Knie erhoben. Diese sei nicht durch ein erst vortägliches Schadensereignis zumal ohne Hautschaden zu erklären, sondern es hand[…]


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