Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verwertungskündigung – Vorliegen einer Zweckentfremdungsgenehmigung

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtkreuztal.de

AG München –  Az.: 463 C 9569/13 –  Urteil vom 18.11.2013
 1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

Beschluss
Der Streitwert wird auf 117.760,– € festgesetzt.

Tatbestand
Die Klagepartei verlangt von den Beklagten Räumung und Herausgabe der streitgegenständlichen Wohnung. Mit Mietvertrag vom 25.02.2010 mieteten die Beklagten von dem vorherigen Eigentümer … die Wohnung an. Die Klagepartei ist als Erwerberin und Eigentümerin der Wohnung in das bestehende Mietverhältnis als Vermieterin eingetreten. Mit Anwaltsschreiben vom 31.05.2012 lieߟ die Klägerin das Mietverhältnis gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB (Verwertungskündigung) zum 31.05.2013 kß[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv