Testament richtig verfassen – Was muss es enthalten und worauf muss man achten?
Erblasser haben in Deutschland prinzipiell die Wahl zwischen einem handschriftlichen letzten Willen und einem öffentlichen Testament beim Notar. Mit der notariellen Variante oder beratenden Rechtsanwälten lässt sich einfacher sicherstellen, dass das Dokument rechtsgültig bleibt und keine Missverständnisse entstehen. Wenn dennoch das eigenhändige Testament bevorzugt wird, sind die Verwendung der Handschrift und die Beachtung von Pflichtangaben entscheidend. Während die Unterschrift nie fehlen darf, vermeiden weitere Daten Zweifel an der Rechtsgültigkeit.
Testament richtig schreiben – Was darf nicht fehlen? Worauf muss ich achten? Symbolfoto: Von Lisa-S /Shutterstock.com
Gesamter Text mit eigener Handschrift als Voraussetzung für eigenhändige Testamente
Wer in Deutschland selbst ein eigenhändiges Testament aufsetzt und dabei auf die Hilfe eines Notars vollständig verzichten möchte, muss das komplette Dokument handgeschrieben erstellen. Es genügt nicht, lediglich die Unterschrift mit der eigenen Handschrift zu verfassen. Eine Ausnahme dieser Regelung gilt bei Ehepaaren. Denn verheiratete Menschen dürfen sich üblicherweise für ein gemeinschaftliches Testament entscheiden, ohne damit die Rechtsgültigkeit zu riskieren. Nachdem ein Ehepartner das Schriftstück handschriftlich fertiggestellt hat, reicht beim zweiten Verfasser im Normalfall die Unterschrift aus.
Sobald ein Erblasser nicht dazu in der Lage ist, mit der eigenen Hand zu schreiben oder zu lesen, bleibt ein eigenhändiges Testament unmöglich. Neben der Unterstützung durch einen Notar stellt dann das Aufsetzen eines sogenannten Nottestaments nur in Extremfällen eine ernsthafte Alternative dar. Wenn sich die Handschrift nicht leicht erkennen lässt, darf eine maschinenschriftliche Version ein handschriftliches Testament jedoch prinzipiell als Les[…]