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Revision im Strafverfahren – Mängel bei fehlender eigenständiger gerichtlicher Bewertung

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KG Berlin –  Az.: (3) 121 Ss 192/13 (186/13) –  Beschluss vom 14.01.2014

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 16. Juli 2013 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten zurückverwiesen.
Gründe
Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten am 26. Juni 2013 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20,00 Euro verurteilt. Mit seiner gegen dieses Urteil eingelegten Revision rügt der Angeklagte die Verletzung sachlichen Rechts.

1. Der Strafrichter beim Amtsgericht Tiergarten hat folgenden Sachverhalt festgestellt:

„Am Neujahrsmorgen, dem 01.01.2012 gegen 06.05 Uhr, befuhr der Angeklagte mit dem Taxi B-… unter anderem den Kottbusser Damm. Er hatte zuvor die Fahrgäste M… und S… aufgenommen. Der Zeuge S… saß hinter dem Taxifahrer, der Zeuge M… auf dem Beifahrersitz. Die beiden Fahrgäste waren in der Warschauer Straße eingestiegen. Nach sehr zügiger Fahrt (mindestens 80 km/h) setzte der Angeklagte, als er sich auf dem Kottbusser Damm befand, seine Fahrgeschwindigkeit etwas herab, hatte aber beim Annähern an die Kreuzung Kottbusser Damm Ecke Bürknerstraße immer noch eine Geschwindigkeit von mindestens 71 km/h inne. Die Lichtzeichenanlage für den Angeklagten zeigte beim Herannahen an die besagte Kreuzung grünes Licht. Ohne das Taxi zu sehen, betrat der Geschädigte D… bei für ihn Rot abstrahlender Lichtzeichenanlage vom Mittelstreifen kommend den Kottbusser Damm in Richtung Böckstraße. Der Zeuge hatte zuvor Alkohol in größeren Mengen zu sich genommen. Nachdem der Geschädigte die Fahrbahn etwa zu zwei Drittel überquert hatte, er lief allerdings nicht sehr zügig, kam es zur Kollision zwischen ihm und dem Taxifahrer. Dabei streifte der Angeklagte den Zeugen mit der rechten Fahrzeugseite. Der Zeuge D… wurde schwer verletzt und erlitt unter anderem einen Schienbeinbruch rechts und einen Beckenknochenbruch. Er ist nach wie vor in ärztlicher Behandlung. Der nach dem Unfall gemeinsam mit der Zeugin K… zum Unfallort gerufene Polizeibeamte G… fertigte eine Verkehrsunfallskizze, aus der die Endstellung des Pkw und die Lage des Fußgängers hervorgehen. Der Pkw des Angeklagten kam etwa 22 m nach dem Kollisionspunkt zum Stehen, an der Stelle wurden Fahrzeugteile des Taxis gefunden. Die Endlage des geschädigten Fußgängers war unmittelbar hinter der zweite[…]


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