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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallversicherung – erhöhte Kraftanstrengung bei Rückhandschlag eines Tennisspielers

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LG Potsdam – Az.: 4 O 240/13 – Urteil vom 07.02.2014

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.
Tatbestand
Der Kläger begeht für seine mitversicherte Ehefrau, Frau H. P. , die Leistung einer Invaliditätsentschädigung aus einer bei der Beklagten abgeschlossenen privaten Unfallversicherung.

Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine Unfallversicherung zur Nr. …..390856, die nach einem Nachtrag vom 10. März 2008 bei Vollinvalidität eine Versicherungssumme von 55.000,- Euro vorsieht. Der Versicherung liegen die Versicherungsbedingungen GUB 2005-04/05 zugrunde.

Als Leistungsumfang umschreiben die Versicherungsbedingungen einen Unfall wie folgt:

„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet.“

Nach Ziffer 1.4.1 der GUB gilt als Unfall auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden.

Die am 24. April 1955 geborene Mitversicherte bestritt am 02. Mai oder 02. Juni 2011 mit ihrer Sportfreundin S. B. ein Dameneinzeltennismatch. Die Ehefrau des Klägers spielt seit 1969 Tennis. Sie spielte zunächst Mannschaftstennis. Seit einigen Jahren spielt sie ganz jährlich etwa zweimal die Woche.

Der Facharzt für Orthopädie Dr. med G. stellte mit Schreiben vom 02. Juni 2011 fest, dass bei der Mitversicherten durch ein MRT vom 29. April 2011 eine Teilruptur der Rotatorenmanschette der rechten Schulter diagnostiziert worden sei. Bei einer am 16.Juni 2011 durchgeführten Arthroskopie der rechten Schulter im Oberlinhaus sei eine komplette Ruptur der Rotatorenmanschette nachgewiesen und sodann therapiert worden. Als Ursache der Komplettruptur müsse der Rückhandschlag beim Tennisspiel vom 02. Juni 2011 angenommen werden. Dadurch seien ein Dauerschaden und eine dauerhafte Minderung der Belastbarkeit der rechten Schulter entstanden.


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