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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gebrauchtwagenkauf – Rücktritt – Laufleistungsabweichung von ebay-Angebot und Tachometer

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LG Itzehoe, Az.: 7 O 119/13, Urteil vom 27.02.2014

1.) Die Klage wird abgewiesen.

2.) Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem über ebay abgeschlossenen Kaufvertrag über ein Wohnmobil VW T4 California.

Symbolfoto: Von MoltenCarnivalPhotography/Shutterstock.com

Der Kläger hat im Wege der ebay-Versteigerung ein gebrauchtes Wohnmobil der Marke VW T4 California mit dem Baujahr 1991 zum Kauf angeboten. Im Angebot waren diverse Fotos des Fahrzeugs beigefügt, über deren Richtigkeit die Parteien streiten. Auf Nachfrage hat der Kläger im ebay-Angebot die Laufleistung des Fahrzeuges mit 320.000 km angegeben. Der Beklagte hat am 12.12.2012 das Fahrzeug mit einem Höchstgebot von 5.550,00 € erworben. Der Beklagte hat sich nach Absprache mit dem Kläger am 13.12.2012 zum Kläger nach München begeben. Er hat dort das Fahrzeug in Augenschein genommen und diverse Fotos gefertigt und sodann die Abnahme des Fahrzeuges und Bezahlung verweigert, mit der Begründung, dieses entspreche nicht dem Angebot. Unstreitig weist das Fahrzeug auf dem eingebauten Tacho eine Laufleistung von 522.000 km auf. Der Zustand i. Ü. ist streitig.

Mit der Klage macht der Kläger Zahlung des Kaufpreises, Zug um Zug gegen Übergabe des Wohnmobils geltend.

Er behauptet, das Fahrzeug habe dem Angebot entsprochen. Es habe tatsächlich eine Laufleistung von 320.000 km gehabt, allerdings sei ein gebrauchtes Tachometer eingebaut worden. Das Fahrzeug sei im Übrigen unfallfrei.

Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 5.550,00 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszins seit dem 18. Dezember 2012 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe des Wohnmobils der Marke VW T4 California, Baujahr 1991, Fahrgestellnummer xxx; weiter festzustellen, dass sich der Beklagte mit der Annahme des vorgenannten Wohnmobils im Annahmeverzug befindet; weiter den Beklagten zu v[…]


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