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Kollision eines Rechtsabbiegers mit in falscher Richtung befahrenden Fahrradfahrer

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 U 406/12, Urteil vom 17.04.2014

1. Auf die Berufung der Klägerinnen und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Grund-Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 16.8.2012 (Aktenzeichen 9 O 235/11) abgeändert:

Die Klageanträge zu 1 und 2 werden dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin zu 1 sämtliche Schäden, die ihr aus dem Verkehrsunfall vom 04.05.2009 in S. zukünftig entstehen, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

4. Die Entscheidung im Übrigen bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

5. Die Revision wird zugelassen.
Gründe
I.

Die klagenden Erbinnen nach dem am 20.11.1939 geborenen und am 04.05.2009 bei einem Verkehrsunfall getöteten S. V. (im Folgenden auch als Erblasser bezeichnet) nehmen den beklagten Versicherer auf Grund dieses Unfalls auf Schadensersatz in Anspruch.

Die (am 18.06.2010 verstorbene) E. S. befuhr am 04.05.2009 gegen 18.22 Uhr mit dem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw Ford Fusion mit dem amtlichen Kennzeichen …-.._… die V.-Straße in S. aus Richtung Z.straße kommend und bog nach rechts in die untergeordnete E. Allee ab. Unmittelbar im Einmündungsbereich der Allee in die V.-Straße befindet sich aus Fahrtrichtung von Frau S. gesehen rechts ein farblich hervorgehobener Radweg, an den sich unmittelbar ein Fußgängerüberweg anschließt. Dieser kombinierte Geh- und Radweg verläuft beiderseits der V.-Straße. Der Erblasser und S. A. befuhren mit ihren Fahrrädern diesen Radweg entgegen der Fahrtrichtung in Richtung Z.straße. Der von Frau S. geführte Pkw erfasste die beiden Radfahrer auf dem Radweg, wodurch sie so schwer verletzt wurden, dass sie noch am gleichen Tag verstarben. Der Erblasser trug im Unfallzeitpunkt keinen Schutzhelm.

Symbolfoto: Von […]


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