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OLG Frankfurt, Az.: 7 U 81/18, Urteil vom 03.04.2019
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt/M. vom 8.5.2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zur Vollstreckung gebrachten Betrages leistet.
Gründe
I)