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Gebrauchsregelung zur Hundehaltung bei WEG

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Beschlusskompetenz Verbot der Hundehaltung
AG Würzburg, Az.: 30 C 1598/14 WEG, Urteil vom 16.12.2014

Wohnungseigentum: für eine; generelles

1. Der Beschluss 7/14 zu Tagesordnungspunkt 6 (Hundehaltungsverbot) der Eigentümerversammlung vom 15.05.2014 wird für ungültig erklärt.

2. Die Beklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien sind Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft … Würzburg. Die Kläger sind unter anderem Wohnungseigentümer.

In der Wohnungseigentümerversammlung vom 15.05.2014 fassten die anwesenden Wohnungseigentümer – in Abwesenheit der Kläger – einstimmig folgenden

Beschluss 7/14:

Symbolfoto: Von eva_blanco /Shutterstock.com

Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass im Anwesen eine Hundehaltung generell verboten ist. Zulässig ist die Hundehaltung nur in Ausnahmefällen nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Hausverwaltung. Ein Ausnahmefall ist zum Beispiel gegeben, wenn ein Bewohner auf den Hund aus gesundheitlichen Gründen angewiesen ist (z. B. Blindenhund). Die Genehmigung wird stets widerruflich erteilt.

Wird die Genehmigung durch die Verwaltung verweigert, kann die fehlende Genehmigung durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung ersetzt werden.

In der Einladung zur Versammlung war der entsprechende Tagesordnungspunkt folgendermaßen bezeichnet:

„Allgemeine Diskussion über die Hundehaltung in der Grundstückseinheit.”

Zu Einzelheiten des Inhaltes der Einladung wird auf Anlage K2 (Bl. 27 d. A.) verwiesen.

Die Kläger sind der Ansicht, dass der Beschlussgegenstand in der Einladung nicht hinreichend bezeichnet gewesen sei. Mit einer Beschlussfassung habe nicht gerechnet werden müssen.

Sie sind ferner der Ansicht, dass ein absolutes und generelles Hundehaltungsverbot beschlossen worden[…]


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