Bedingungen für Kurzarbeit und was sonst noch wichtig ist
Die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hängt in der gängigen Praxis auch ein Stück weit von der Auftragslage des Arbeitgeberunternehmens ab. Befindet sich das Unternehmen in einer Krise, da keine Aufträge und dementsprechend auch keine Umsätze vorhanden sind, ist die Kurzarbeit eine gängige Maßnahme zur Sicherung der Arbeitsplätze. Die wenigsten Menschen jedoch wissen, was es mit der Kurzarbeit an sich auf sich hat und welche weitergehenden Zusammenhänge mit der Kurzarbeit beachtet werden müssen.
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Was genau ist Kurzarbeit eigentlich?
Im Grunde genommen erklärt sich die Kurzarbeit allein schon aus dem Namen heraus selbst. Hinter dem Begriff Kurzarbeit steht eine vorübergehende Arbeitszeitverringerung. Von dieser Maßnahme kann sowohl die gesamte Belegschaft eines Unternehmens als auch nur ein bestimmter Teil betroffen sein.
Die Maßnahmen der Kurzarbeit kann sowohl zu einer verkürzten Arbeitszeit als auch zu einer vorübergehenden vollständigen Einstellung der Arbeit führen.
Die vollständige Einstellung der Arbeit wird als „Kurzarbeit Null“ bezeichnet und ist in der gängigen Berufspraxis überaus selten.
Aus welchen Gründen wird Kurzarbeit angeordnet?
In der Regel entscheiden sich Arbeitgeber für die Maßnahme der Kurzarbeit, wenn erhebliche Ausfälle des Arbeitspensums der Arbeitnehmer drohen.
Die Gründe hierfür sind
saisonale Ereignisse
schlechte Auftragslage
finanzielle Engpässe
Durch die Kurzarbeit soll das Unternehmen finanziell entlastet werden. Die Personalkosten können durch die Kurzarbeit heruntergeschraubt werden, was jedoch für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelteinschnitt verbunden ist.
Die Kurzarbeit hat das vorrangige Ziel, dass Arbeitsplätze erhalten werden können. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, dass die Kurzarbeit auf m[…]