Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kurzarbeit im Arbeitsrecht – Voraussetzungen

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Bedingungen für Kurzarbeit und was sonst noch wichtig ist
Die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hängt in der gängigen Praxis auch ein Stück weit von der Auftragslage des Arbeitgeberunternehmens ab. Befindet sich das Unternehmen in einer Krise, da keine Aufträge und dementsprechend auch keine Umsätze vorhanden sind, ist die Kurzarbeit eine gängige Maßnahme zur Sicherung der Arbeitsplätze. Die wenigsten Menschen jedoch wissen, was es mit der Kurzarbeit an sich auf sich hat und welche weitergehenden Zusammenhänge mit der Kurzarbeit beachtet werden müssen.

Foto: Bildagentur Zoonar GmbH/Shutterstock.com
Was genau ist Kurzarbeit eigentlich?
Im Grunde genommen erklärt sich die Kurzarbeit allein schon aus dem Namen heraus selbst. Hinter dem Begriff Kurzarbeit steht eine vorübergehende Arbeitszeitverringerung. Von dieser Maßnahme kann sowohl die gesamte Belegschaft eines Unternehmens als auch nur ein bestimmter Teil betroffen sein.

Die Maßnahmen der Kurzarbeit kann sowohl zu einer verkürzten Arbeitszeit als auch zu einer vorübergehenden vollständigen Einstellung der Arbeit führen.

Die vollständige Einstellung der Arbeit wird als „Kurzarbeit Null“ bezeichnet und ist in der gängigen Berufspraxis überaus selten.
Aus welchen Gründen wird Kurzarbeit angeordnet?
In der Regel entscheiden sich Arbeitgeber für die Maßnahme der Kurzarbeit, wenn erhebliche Ausfälle des Arbeitspensums der Arbeitnehmer drohen.

Die Gründe hierfür sind

saisonale Ereignisse
schlechte Auftragslage
finanzielle Engpässe

Durch die Kurzarbeit soll das Unternehmen finanziell entlastet werden. Die Personalkosten können durch die Kurzarbeit heruntergeschraubt werden, was jedoch für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelteinschnitt verbunden ist.

Es gibt in Deutschland das sogenannte Kurzarbeitergeld, kurz KuG. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt diesen Ausfall. Der Arbeitgeber muss die Maßnahme der Kurzarbeit jedoch zuvor melden.

Die Kurzarbeit hat das vorrangige Ziel, dass Arbeitsplätze erhalten werden können. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, dass die Kurzarbeit auf m[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv