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Verkehrsunfall – Schmerzensgeldbemessung bei leichter Distorsion der Halswirbelsäule

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AG Bad Segeberg, Az.: 17b C 97/15, Urteil vom 28.08.2017

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 600,00 € sowie einen weiteren Betrag in Höhe von 15,85 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.04.2015 betreffend die Beklagten zu 1) und 2) sowie seit dem 18.04.2015 betreffend die Beklagte zu 3) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30 %.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

Der Streitwert wird einheitlich auf bis zu 2.000,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um restliche Ansprüche aus einem Verkehrsunfallereignis, das sich am 19. 09.2014 in Bad Segeberg ereignet hat.

Symbolfoto: Von Corepics VOF /Shutterstock.com

An dem Verkehrsunfall beteiligt waren der im Eigentum der Klägerin stehende und von dieser geführte PKW Audi A 3 Sportback 1.6 FSI mit dem amtlichen Kennzeichen … sowie das von der Beklagten zu 1) geführte Fahrzeug Opel Astra F Caravan des Beklagten zu 2) mit dem amtlichen Kennzeichen …, welches im Unfallzeitpunkt bei der Beklagten zu 3) haftpflichtversichert gewesen ist.

Die Klägerin befuhr am Unfalltag mit ihrem Fahrzeug gegen 16.30 Uhr die Ziegelstraße. Dort musste sie an einer Ampel verkehrsbedingt anhalten. Dabei fuhr die Beklagte zu 1) auf das klägerische Fahrzeug auf. Die Einstandspflicht der Beklagten für den erstattungsfähigen Unfallschaden ist zwischen den Parteien dem Grunde nach unstreitig. So hat die Beklagte zu 3) den unfallbedingten klägerischen Fahrzeugschaden aussergerichtlich vollständig reguliert.

Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin darüber hinaus die Zahlung eines Schmerzensgeldes, die Erstattung von Ar[…]


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