OLG Karlsruhe, Az.: 9 W 3/15, Beschluß vom 9.3.2015
1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 08.12.2014 – M 4 O 309/14 – aufgehoben.
2. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug unter Beiordnung von Rechtsanwalt … bewilligt für die beabsichtigte Klage entsprechend dem Entwurf vom 22.09.2014. Der Antragsteller hat ab dem 01.05.2015 monatliche Raten in Höhe von 210 EUR an die Landeskasse zu zahlen.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist Eigentümer eines Pkw Chevrolet Trailblazer. Am 20.07.2013 hatte der Antragsteller sein Fahrzeug auf dem allgemein zugänglichen Parkplatz einer Grundschule in Markdorf abgestellt. Neben dem Fahrzeug des Antragstellers stand ein Pkw Opel Vectra, der sich im Eigentum des Vaters des Antragstellers befand. Der Pkw Opel Vectra geriet gegen 17:00 Uhr am 20.07.2013 in Brand. Das daneben stehende Fahrzeug des Antragstellers wurde durch das Feuer ebenfalls erheblich beschädigt.
Bei der Antragsgegnerin handelt es sich um die für das Fahrzeug des Vaters des Antragstellers zuständige Haftpflichtversicherung. Der Antragsteller forderte die Antragsgegnerin außergerichtlich wegen des Schadens an seinem Fahrzeug zur Zahlung von Schadensersatz auf. Die Antragsgegnerin lehnte Zahlungen ab, da die Voraussetzungen einer Haftung ihres Versicherungsnehmers, des Vaters des Antragstellers, nicht gegeben seien.
Symbolfoto: Von Photo Spirit /Shutterstock.comMit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 22.09.2014 hat der Antragsteller beim Landgericht Konstanz die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen die Antragsgegnerin beantragt, mit welcher er Schadensersatzansprüche geltend machen möchte. Die Voraussetzungen einer Haftung seines Vaters gemäß § 7 Abs. 1 StVG seien gegeben, so dass er auch einen Direktanspruch gegen die Antragsgegnerin als Haftpflichtversicherer geltend machen könne. Der Antragsteller hat folgende Anträge für die beabsichtigte Klage angekündigt:
1. Die Beklagten werden verurteilt, […]