LG Leipzig, Az.: 04 O 2821/13, Urteil vom 13.03.2015
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
Beschluss
Der Streitwert des Verfahrens wird auf 12.852,00 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um eine Provisionsforderung aus einem Maklervertrag.
Der Beklagte wandte sich am 13.04.2012 aufgrund eines Inserates im Internet via online-Formular an die Klägerin. Im Nachgang zu diesem Kontakt schlossen die Parteien am 23.04.2012 einen Maklervertrag ab, der 2 Objekte enthielt. Zum einen das Eigentumswohnungs-Paket 1, betreffend 6 Wohnungen in der … Straße in B… L… und das Eigentumswohnungs-Paket 2, betreffend 5 Wohnungen in der …-Straße … in B… L…. Vereinbart wurde, dass der Beklagte als Auftraggeber, wenn ein Kaufvertrag über die Objekte der Eigentumswohnungs-Pakete 1 und 2 zustande kommt, eine Käuferprovision an die Klägerin i.H.v. 6 % des Kaufpreises zzgl. MwSt. zu zahlen hat. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Klägerin einen eigenen Anspruch gem. § 328 BGB gegen die Beklagten erhält, der Beklagte insoweit die Provision unter Verzicht auf die Geltendmachung eigener Gegenrechte anerkennt.
Symbolfoto: Von UfaBizPhoto /Shutterstock.comDer Beklagte erlangte durch die Klägerin Kenntnis von den benannten Objekten. Die Klägerin übermittelte ihm insofern Bilder, Exposés, Mieterlisten und weitergehende Informationen, wie Betriebskosten- und Mietaufstellungen. Nachdem die Klägerin den Beklagten zum Zwecke der Besichtigung der Objekte einen Terminszeitraum genannt hat und der Beklagte hier mehrere Termine anbot, kam es zu keiner durch die Klägerin veranlassten Besichtigung der benannten Objekte. Sodann bestand zwischen den Parteien im Rahmen des Maklervertrages kein weiterer Kontakt.
Am 09.10.2012 erwarb der Beklagte die benannten Objekte im Rahmen eines Gesamtangebotes, das neben den benannten Objekten 9 weitere Wohnungen in G…, in der … Straße 15a – d umfasste. Der Gesamtpreis betrug 320.000,00 €. Die 9 Wohnungen in G… machten am Gesamtpreis einen Anteil von 140.000,00 € aus, die Ob[…]