OLG Celle, Az.: 5 U 185/11, Urteil vom 19.03.2015
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. September 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens sowie des Revisionsverfahrens – VI ZR 255/12 – zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Klägerin begehrt von den Beklagten Schmerzensgeld und Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung zukünftiger Schäden aufgrund eines Unfalls, der sich am 26. Februar 2009 in B. ereignet hat.
Die Klägerin hat an diesem Tage mit einem BAK-Wert von 1,75 %o die Straße vor dem Haus K. Damm gegen 20:11 Uhr bei Dunkelheit und Regen überquert und ist vom Fahrzeug der Beklagten zu 1, das bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversichert ist, erfasst und schwer verletzt worden. Sie macht unter Berücksichtigung eines eigenen Verschuldensanteils von 75 % ein Schmerzensgeld von 20.000 € gegen die Beklagten geltend und begehrt die Feststellung, dass die Beklagten als Gesamtschuldner der Klägerin 25 % der zukünftigen Schäden zu ersetzen haben.
Wegen der Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstands wird auf die Feststellungen des landgerichtlichen Urteils Bezug genommen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Hinsichtlich der Begründung des Ausspruches wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils verwiesen
Gegen das Urteil wendet sich die Klägerin mit der Berufung, mit der sie rügt, dass der Zeuge M. nicht vernommen worden sei. Die Klägerin vertritt zudem die Ansicht, dass genügend Anknüpfungstatsachen vorhanden seien, um ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten einzuholen.
Symbolfoto: Von RossHelen /Shutterstock.comDie Klägerin beantragt, abändernd die Beklagten zu 1 und 2 als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin ein angemessenes Schmerzensgeld nicht u[…]