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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – unreparierte Vorschäden – Beweislast des Geschädigten

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AG Essen-Steele, Az.: 8 C 460/14, Urteil vom 30.04.2015

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Tatbestand
Der Kläger nimmt die Beklagten aus einem Verkehrsunfallereignis auf Schadensersatz in Anspruch, welches sich am 11.07.2014 gegen 14:12 Uhr im Kreuzungsbereich Bonifaciusstr. / Rotthauser Str. in Essen ereignet hat.

Symbolfoto: Von Monkey Business Images /Shutterstock.com

Unfallbeteiligt waren das Fahrzeug des Klägers der Marke Mercedes-Benz mit dem amtlichen Kennzeichen … und der LKW mit dem amtlichen Kennzeichen … nebst Anhänger mit dem amtlichen Kennzeichen …, welcher am Unfalltag von dem Beklagten zu 1) geführt wurde und bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert war.

Das klägerische Fahrzeug stand zum Unfallzeitpunkt auf der Rotthauser Str. vor einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage, wobei der Fahrer des klägerischen Fahrzeuges, der als Zeuge benannte Herr B., beabsichtigte, nach links in die Bonifaciusstr. einzubiegen. Der Beklagte zu 1) kam mit dem von ihm geführten Fahrzeug von links aus der Bonifaciusstr. und beabsichtigte, nach rechts in die Rotthauser Str. einzubiegen.

Während des Abbiegens nach rechts kollidierte das Fahrzeug der Beklagten mit dem stehenden Fahrzeug des Klägers, wodurch das klägerische Fahrzeug beschädigt wurde.

In der Folgezeit gab der Kläger ein Sachverständigengutachten in Auftrag. In dem Gutachten des Sachverständigen … vom 22.07.2014 heißt es unter anderem:

„Die äußerlich am Fahrzeug erkennbaren Beschädigungen wurden durch ein unmittelbar von außen her, mit plötzlicher mechanischer Gewalt, einwirkendes Ereignis verursacht.

Hierbei wurde das Fahrzeug wie folgt beschädigt:

Außen Spiegel links

Tür links“

In dem Gutachten des Sachverständigen … heißt es zudem:

„Nicht reparierte Vorschäden

Delle Motorhaube
[…]


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