AG Radolfzell, Az.: 2 C 336/14, Urteil vom 07.05.2015
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.116,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2012 zu bezahlen.
2. Die Widerklage wird abgewiesen.
3. Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Widerklage entstandenen Kosten, die der Beklagte Ziffer 1 alleine trägt.
4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt den Beklagten Ziffer 1 als Fahrer und die Beklagte Ziffer 2 als Haftpflichtversicherer aus einem Verkehrsunfall, der sich am 10.06.2011 gegen 13:10 Uhr auf der Höristraße in Radolfzell ereignet hat, auf Schadensersatz aus übergegangenem Recht in Anspruch. Mit der Widerklage fordert der Beklagte Ziffer 1 aus dem selben Unfall Schadensersatz von der Klägerin als Haftpflichtversicherer und der Drittwiderbeklagten als Fahrerin.
Die Drittwiderbeklagte hatte ihren Pkw Daimler Benz auf einer Parkfläche vor der Sparkassenfiliale senkrecht zur Höristraße geparkt. Als sie mit dem Fahrzeug zurückstieß, kam es auf der Fahrbahn zu einem Zusammenstoß mit dem Pkw Renault des Beklagten Ziffer 1, welcher gleichzeitig von einem Parkplatz auf der gegenüber liegenden Straßenseite zurückstieß. Am Fahrzeug der Drittwiderbeklagten entstand Sachschaden in Höhe von 6.832,89 € (Reparaturkosten 6.177,91 €, Sachverständigenkosten 654,98 €), welchen die Klägerin als Vollkaskoversicherer regulierte. Mit der Klage fordert die Klägerin die Hälfte des Schadens abzüglich der quotenbevorrechtigten Selbstbeteiligung von 300,00 €. Dem Beklagten Ziffer 1 entstand bei dem Unfall Sachschaden in Höhe von 2.641,90 € (Reparaturkosten 1.883,88 €, Gutachterkosten 399,72 €, Wertminderung 250,00 €, Mietwagenkosten 83,30 €, Kostenpauschale 25,00 €). Darauf bezahlte die Klägerin 1.317,93 €. Mit der Widerklage fordert der Beklagte Ziffer 1 vollen Schadensersatz.
Symbolfoto: Von Vera Petrunina /Shutterstock.comDie Klägerin und die Drittwiderbeklagte behaupten, die Drittwiderbeklagte habe beim Rückwärtsausparken angehalten, als sie das si[…]