Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfallhaftung – aus Parkbucht rückwärts ausgeparkt in fließenden Verkehr

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

AG Oldenburg (Holstein), Az.: 32 C 114/14, Urteil vom 02.06.2015

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1401,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.09.2014 und 64,62 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.09.2014 zu zahlen.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert wird auf bis zu 1.500,- € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger begehrt Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall.

Symbolfoto: Von Black Rock Digital /Shutterstock.com

Am 8.4.2014 befuhr der Kläger mit dem in seinem Eigentum stehenden Fahrzeug Kia Sorento (amtliches Kennzeichen: …) die Wiesenstraße in 23730 Neustadt-Pelzerhaken. Am Unfallort befindet sich eine straßenbauliche Gestaltung mit Bushaltestelle und Parkbuchten. Zur Veranschaulichung der Unfallörtlichkeit wird auf die als Anlagen B1 und B2 vorgelegten Lichtbilder verwiesen. Ausgehend von dem als Anlage B1 vorgelegten Lichtbild befuhr der Kläger den Fahrbahnbereich rechts neben der Verkehrsinsel mit dem Bushaltestellenzeichen in Fahrtrichtung der Wiesenhofstraße bei reduzierter Geschwindigkeit, um einen Parkplatz zu suchen. Der Beklagte zu 1) als Fahrer des bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen … parkte mit seinem Fahrzeug links neben den auf der rechten Seite gelegenen Parkbuchten auf dem durch einen Bordstein abgegrenzten erhöhten Bereich. Zur Veranschaulichung wird auf die als Anlage K1 vorgelegte Unfallskizze des Klägers verwiesen. Der Beklagte zu 1) parkte rückwärts aus, um in Fahrtrichtung weiterfahren zu können. Dabei kollidierte der klägerische Pkw – Anstoßstelle hinten rechts – mit dem von dem Beklagten zu 1) geführten Pkw – Anstoßstelle hinten links.

Dem Kläger entstand durch diesen Unfall folgender Schaden:

1. Reparaturkostenrechnung 1.771,84 €

2. Mietwagenrechnung   395,37 €

3. Wertminderung   100,00 €

4. Sachverständigenrechnung   515,87 €

5. […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv