Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristgerechte Arbeitnehmerkündigung – fehlerhafte Betriebsratsanhörung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Az.: 2 Sa 5/15, Urteil vom 09.06.2015

1. Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über den Bestand des Arbeitsverhältnisses nach arbeitgeber-seitiger ordentlicher Kündigung.

Der Kläger war seit Juni 2011 bei einem VW-Autohaus in C-Stadt als Serviceleiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis ist später durch Betriebsübergang auf die Beklagte übergegangen, die inzwischen dieses Autohaus betreibt. Die Beklagte beschäftigt ständig mehr als 10 Mitarbeiter. Bei der Beklagten ist ein Betriebsrat gebildet.

Der Kläger hat bei der Beklagten zuletzt 3.500,00 EUR brutto monatlich in einer 40-Stunden-Arbeitswoche verdient. Er war zum Kündigungszeitpunkt 38 Jahre alt; er ist verheiratet und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet.

Spätestens gegen Ende des Jahres 2013 kam es zu Spannungen im Arbeitsverhältnis der Parteien. Die Beklagte wirft dem Kläger vor, er verhalte sich unkollegial gegenüber den anderen Mitarbeitern auf der von ihm bekleideten Führungsebene. Im Einzelnen wird dem Kläger vorgeworfen, er habe seine Kollegen vor deren Untergebenen schlecht gemacht, dies teilweise auch in Anwesenheit von Kunden. Außerdem habe er über angebliches Fehlverhalten seiner Kollegen Buch geführt. Der Kläger ist daher im Dezember 2013 befristet bis Ende Februar 2014 durch die Beklagte seiner Führungsposition enthoben worden. Da sich das Verhalten des Klägers aus der Sicht der Beklagten trotzdem nicht gebessert hatte, hat sie sich dann entschlossen das Arbeitsverhältnis zu kündigen.

Mit Schreiben vom 31. März 2014, zugegangen am selben Tag, hat die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum Ablauf des 30. April 2014 gekündigt. Dagegen richtet sich die rechtzeitig beim Arbeitsgericht eingegangene Kündigungsschutzklage, die der Kläger mit einem Weiterbeschäftigungsantrag verbunden hat.

Das Arbeitsgericht Schwerin hat am 22. August 2014 (3 Ca 560/14) wegen Säumnis der Beklagten im Kammertermin ein Versäumnisurteil nach den Anträgen des Klägers erlassen. Der Tenor lautet in der Hauptsache:

„1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung vom 31.03.2014, zugegangen am 31.03.2014, nicht aufgelöst, sondern auf unbestimmte Zeit fortbesteht.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Serviceleiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden und einem Bruttogehalt von 3.500 EUR monatlich weiterzube[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv